Neue Regelungen für den Bioabfall
Die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) wurde am 22.09.2021 vom Bundeskabinett beschlossen. Ziel ist es, den Eintrag von Kunststoffen und anderen Fremdstoffen in die Umwelt bei der Verwertung von Bioabfällen maßgeblich zu reduzieren. Zusätzlich wird mit den Änderungen der BioAbfV Art. 22 der europarechtlichen Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) in das nationale Recht umgesetzt. ...lesen Sie mehr