Sorgfaltspflichtengesetz für globale Lieferketten verabschiedet
Unternehmen müssen stufenweise ab 2023 für Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards bei Zulieferern geradestehen, wenn gegen Sorgfaltspflichten verstoßen wird. Dann drohen Bußgelder, aber noch keine zivilrechtliche Haftung. ...lesen Sie mehr