Abfindung für Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten des Erblassers
Verzichtet ein gesetzlicher Erbe gegen eine von seinen Geschwistern zu zahlende Abfindung auf seinen Pflichtteilsanspruch, ist künftig danach zu unterscheiden, ob der Verzicht bereits zu Lebzeiten oder erst nach dem Tod des Erblassers vereinbart wird (Rechtsprechungsänderung). ...lesen Sie mehr