Verdeckte Einlage kann der Schenkungsteuer unterliegen
Eine verdeckte Einlage einzelner Gesellschafter in eine Personengesellschaft kann zu einer freigebigen Zuwendung nach § 7 Abs. 1 S. 1 ErbStG zugunsten der übrigen Gesellschafter führen, wenn sie ohne Gegenleistung oder gesellschaftsrechtliche Veranlassung erfolgt. ...lesen Sie mehr