Einschränkende Anwendung des sog. Einstiegstests zur Begünstigung von Betriebsvermögen
Bei der Prüfung von erbschaftsteuerlich begünstigtem Betriebsvermögen ist der sog. Einstiegstest nach § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG dahingehend auszulegen, dass dieser nicht zur Anwendung kommt, wenn eine originär gewerbliche Tätigkeit vorliegt. ...lesen Sie mehr