Zur Berücksichtigung von Verlusten aus der Veräußerung von Aktien
Eine Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG ist - entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung - weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig. Es steht grundsätzlich im Belieben des Steuerpflichtigen, ob, wann und mit welchem Ertrag er Wertpapiere erwirbt und wieder veräußert. Dadurch macht der Steuerpflichtige lediglich von gesetzlich vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch, missbraucht diese aber nicht. ...lesen Sie mehr