Cum-/Ex-Geschäfte: Keine Rückforderung der angerechneten Kapitalertragsteuer nach Ablauf der Zahlungsverjährung
Die isolierte Änderung einer Anrechnungsverfügung zur Rückforderung ursprünglich angerechneter Kapitalertragsteuer ist nicht mehr möglich, wenn die fünfjährige Zahlungsverjährung abgelaufen ist. Die Zahlungsverjährung beginnt mit der Bekanntgabe der Steuerfestsetzung, auch wenn in ihr ein Erstattungsanspruch ausgewiesen wird. ...lesen Sie mehr