Zahlung einer Vorabverwaltungsgebühr vor Einführung der Abgeltungsteuer keine missbräuchliche Gestaltung
Bei einer Vorabverwaltungsgebühr, die bei Abschluss eines Kapitalanlagevertrages nach dem Grand-Slam-Programm gezahlt wird, handelt es sich um abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Auch wenn das Programm in zeitlichem Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Abgeltungsteuer angeboten worden ist, kann allein daraus nicht geschlossen werden, dass es sich um eine missbräuchliche Gestaltung i.S.d. § 42 AO zur Umgehung des § 20 Abs. 9 S. 1 Halbs. 2 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 handelt. ...lesen Sie mehr