Keine D&O-Versicherung für Geschäftsführerhaftung nach § 64 GmbHG
Der Versicherungsschutz einer D&O-Versicherung umfasst nicht den Anspruch einer insolvent gewordenen Gesellschaft gegen ihren versicherten Geschäftsführer auf Ersatz insolvenzrechtswidrig geleisteter Zahlungen der Gesellschaft gem. § 64 GmbH-Gesetz. Bei dem Urteil handelt es sich um Grundsatzurteil zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleistungen und Leitende Angestellte. Es dürfte laut OLG große praktische Bedeutung haben. ...lesen Sie mehr