Mit dem Wachstumschancengesetz, zu dem die Bundesregierung am 30.08.2023 einen Gesetzentwurf beschloss, sollen die wirtschaftliche Entwicklung angekurbelt und Unternehmen zu mehr Investitionen sowie mehr Innovationen angeregt werden. Zugleich beinhaltet der Gesetzentwurf aber deutliche Verschärfungen der Zinsschranke sowie die Einführung einer neuen Zinshöhenschranke, mit der eine weitere Begrenzung der Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen bezweckt wird. Da die Eigenkapitaldecke in vielen Unternehmensgruppen angesichts wirtschaftlich turbulenter Zeiten angegriffen ist und somit der Umfang an Fremdfinanzierungen bei einem deutlich ansteigenden Zinsniveau zunehmen dürfte, könnte der Abzug von Zinsaufwendungen für Konzerne künftig schwieriger werden. ...lesen Sie mehr
Finanzierung
Unternehmerisches Handeln braucht Liquidität. Diese kann im Vergleich zu einer klassischen Fremdfinanzierung auch durch Einsatz alternativer Finanzierungsinstrumente erlangt werden. Neben der klassischen Innen- und Außenfinanzierung über Darlehen, Leasing und Factoring stehen zahlreiche weitere Finanzierungsarten zur Verfügung. Haben Sie etwa schon Private Equity, Venture Capital, Mezzanine-Kapital oder Assed Backed Securities (ABS) als Finanzierungswege in Betracht gezogen?
Wir beraten Sie, welche Finanzierungsinstrumente für Ihre spezifische Unternehmenssituation passend sind und wie diese umgesetzt werden können. Kapitalgeber unterstützen wir mit unserer rechtlichen Beratung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte nicht nur bei der Strukturierung der Finanzierung, einschließlich der Gestaltung etwaiger Sicherheiten oder Konsortialabstimmungen, sondern auch bei der Investition in Unternehmen sowie bei nachfolgenden Finanzierungsrunden bis hin zur Veräußerung der Investition.