Gewerbesteuerliches Bankenprivileg bei Konzernfinanzierungsgesellschaften
Maßgeblich für die Inanspruchnahme des gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs ist, dass die Aktivposten aus Bankgeschäften die Aktivposten aus anderen Geschäften überwiegen. Hingegen kommt es nicht darauf an, dass aus Bankgeschäften höhere Gewinne als aus sonstigen Geschäften erzielt werden. Dies gilt laut BFH auch für Konzernfinanzierungsgesellschaften vor Ergänzung des § 19 Abs. 1 GewStDV in 2020. ...lesen Sie mehr