
Griechenland: Ausweitung der Steuerbefreiung auf Dividenden aus Drittstaaten
Griechenland weitet seine Steuerbefreiung für konzerninterne Dividenden und Kapitalgewinne aus Anteilsübertragungen (sog. participation exemption) auf Drittstaaten aus.
Bislang konnten griechische Muttergesellschaften lediglich eine Steuerbefreiung für Dividenden beantragen, die sie von einer in der EU-ansässigen Tochtergesellschaft erhielten. Gemäß dem am 05.12.2024 veröffentlichten Änderungsgesetz zum griechischen Einkommensteuergesetz (Law 5162/2024) wird diese Steuerbefreiung ab dem Steuerjahr 2025 auf Dividenden von einer außerhalb der EU ansässigen Tochtergesellschaft ausgeweitet, wenn die ausschüttende Gesellschaft
- eine Kapitalgesellschaft nach dem Recht ihres Sitzstaates ist,
- nicht in einem nicht-kooperativen Staat ansässig ist,
- sie der Körperschaftsteuer oder einer vergleichbaren Steuer unterliegt und
- die griechische Muttergesellschaft seit mindestens 24 Monaten mehr als 10 % der Anteile an der ausschüttenden Tochtergesellschaft hält.
Ansprechpartner