Irland: Neue Steuerbefreiung für ausländische Dividenden (sog. „Participation exemption“)
Mit dem Finance Bill 2024 führt Irland als letzter EU-Mitgliedstaat eine sog. „Participation Exemption" ein, wonach irische Muttergesellschaften ab dem 01.01.2025 eine Steuerbefreiung für bestimmte ausländische Dividenden in Anspruch nehmen können.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Befreiung ist u. a., dass die Muttergesellschaft in Irland steuerlich ansässig ist und unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 5 % ununterbrochen über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt ist. Die ausschüttende Gesellschaft muss im EWR oder in einem Vertragsstaat, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, steuerlich ansässig sein und dort einer Steuer unterliegen, die der irischen Körperschaftsteuer entspricht. Wird die Participation Exemption nicht beantragt, greift die bereits bislang vorgesehene „Tax and Credit“-Methode, wonach die Dividenden der Besteuerung in Irland unterliegen und die ausländische Steuer angerechnet wird.
Bestimmte Ausschüttungen, wie z. B. solche, die auf Ebene der ausländischen Tochtergesellschaft steuerlich abzugsfähig sind, sind von der Participation Exemption ausgeschlossen. Ebenso sind Gestaltungen, die vorwiegend einem steuerlichen Vorteil dienen und nicht aus berechtigten wirtschaftlichen Gründen erfolgten, von der Befreiung ausgenommen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Hintergründen der neuen irischen Participation Exemption finden Sie auf der Website unserer irischen RSM-Partnergesellschaft. Bei Fragen zu dieser neuen Regelung stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner bei RSM Ebner Stolz gerne zur Verfügung, die bei Bedarf Kollegen der irischen RSM-Partnergesellschaft hinzuziehen.
Hinweis: In Deutschland ist die Participation Exemption in § 8b KStG geregelt.
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