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Österreich: Änderungen bei der Gruppenbesteuerung

11.03.2025 | < 2 Minuten Lesezeit

Das österreichische Abgabenänderungsgesetz 2024 bringt insbesondere für die Besteuerung von internationalen Unternehmensgruppen zentrale Änderungen mit sich.
 

Ähnlich wie die deutschen Regelungen zur Organschaft ermöglicht die österreichische Gruppenbesteuerung u. a. den unternehmensübergreifenden Ausgleich von Gewinnen und Verlusten zwischen finanziell verbundenen Körperschaften. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) treten drei zentrale Änderungen für die Besteuerung körperschaftsteuerlicher Unternehmensgruppen in Kraft. Neben Einschränkungen bei der Verrechnung von Vorgruppenverlusten beim neuen Gruppenträger und die Schaffung eines digitalen Gruppenantrags bietet insb. die Möglichkeit des Verzichts auf Verlustzurechnung von ausländischen, nicht in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern eine Erleichterung im Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung. Bislang waren Verluste von Auslandsgruppenmitgliedern zwingend zu berücksichtigen, steuerliche Gewinne dieser Körperschaften werden hingegen nicht zugerechnet, können aber ggf. zur Nachversteuerung vorangegangener Verluste führen. Nach der Änderung durch das AbgÄG 2024 kann erstmals in der Veranlagung für das Kalenderjahr 2024 auf die Verlustzurechnung eines ausländischen Gruppenmitglieds verzichtet werden. Weiterführende Informationen zu den Änderungen lesen Sie bei RSM Österreich.