Schweiz: Anwendung der internationalen Ergänzungssteuer ab 01.01.2025
Bereits zum 01.01.2024 hatte die Schweiz in Umsetzung der globalen Mindeststeuer eine nationale Ergänzungssteuer eingeführt. Nun folgt ab 01.01.2025 die Anwendung der internationalen Ergänzungssteuer.
Basierend auf der Einigung auf OECD-Ebene von über 140 Staaten wurde 2021 die Einführung einer globalen Mindeststeuer für Unternehmensgruppen mit einem Gesamtumsatz von 750 Mio. Euro und mehr in zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre beschlossen. Ebenso wie Deutschland mit dem Mindeststeuergesetz erfolgte auch in der Schweiz die Umsetzung in nationales Recht.
Bereits seit 01.01.2024 greift in der Schweiz eine nationale Ergänzungssteuer, wenn unter die Größenordnung fallende Unternehmensgruppen oder Geschäftseinheiten in der Schweiz dort einer effektiven Besteuerung von unter 15 % unterliegen. Durch die nationale Ergänzungssteuer, die eine Bundessteuer ist, aber von den Kantonen veranlagt wird, soll die Steuerbelastung in der Schweiz auf das Mindeststeuerniveau hochgeschleust werden.
Ab 01.01.2025 kommt in der Schweiz zudem auch die internationale Ergänzungssteuer (IIR) zur Anwendung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass auch die ausländischen Tochtergesellschaften von Unternehmensgruppen mit in der Schweiz ansässigen obersten Muttergesellschaften oder von Schweizerischen Zwischenholdinggesellschaften ausländischer Unternehmensgruppen einer effektiven Besteuerung von mindestens 15 % unterliegen.
Mehr Informationen zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer in der Schweiz stellen Ihnen unsere Kollegen von RSM Schweiz zur Verfügung.
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