
Schweiz: Neue Plattform für die Anmeldung kurzfristiger Arbeitsaufenthalte
Seit dem 17.03.2025 steht in der Schweiz für Arbeitgeber eine neue Online-Plattform für die Anmeldung von temporären Arbeitseinsätzen von aus Schweizer Sicht ausländischen Arbeitnehmern und Dienstleistern zur Verfügung.
Unternehmen, die ausländische Arbeitnehmer in der Schweiz temporär beschäftigen bzw. dorthin entsenden, müssen bestimmte Melde- und Bewilligungspflichten erfüllen.
Seit dem 17.03.2025 ist die Meldung kurzfristiger Arbeitseinsätze ausländischer Arbeitnehmer sowie grenzüberschreitender Dienstleistungserbringungen in der Schweiz (bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr pro Unternehmen) über die neue Online-Plattform EasyGov.swiss durchzuführen.
Laut einer Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement ist für Unternehmen mit Sitz in der EU/EFTA/UK eine einmalige Registrierung unter EasyGov.swiss erforderlich, in deren Rahmen zugleich eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) beantragt werden kann, die für Unternehmen mit Sitz außerhalb der Schweiz obligatorisch ist. Die UID entspricht nicht der USt-IdNr. und ist somit auch dann zu beantragen, wenn bereits eine USt-IdNr. vorliegt.
Hinweis: Dem Vernehmen nach ist derzeit mit großen Verzögerungen bei der Registrierung zu rechnen, weshalb Unternehmen, die ausländische Arbeitnehmer in der Schweiz temporär einsetzen wollen, oder selbständige Dienstleistungserbringer einen zeitlichen Vorlauf einplanen sollten. Denn grundsätzlich gilt, dass Arbeitseinsätze in der Schweiz ohne entsprechende Meldung nicht durchgeführt werden dürfen. Alternativ könnten kurzfristige Arbeitseinsätze in der Schweiz auch über die 120-Tage-Bewilligung abgewickelt werden.
Zudem ist zu beachten, dass sich aufgrund der öffentlichen Einsehbarkeit des UID-Registers eine erhöhte Visibilität von ausländischen Unternehmen/Dienstleistern in der Schweiz ergibt, was ggf. zu einer Erhöhung des steuerlichen Aufgriffsrisikos führen könnte.
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