
Spanien: Gesetz zur globalen Mindeststeuer verabschiedet
Mit der Veröffentlichung des Globalen Mindeststeuergesetzes am 21.12.2024 wurden die EU-rechtlichen Vorgaben zur globalen Mindeststeuer in Spanien umgesetzt.
Damit kommen die Regelungen zur globalen Mindeststeuer von 15 % für große multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Mio. Euro auch in Spanien zur Anwendung.
Das Gesetz orientiert sich eng an der EU-Richtlinie vom 14.12.2022 und implementiert die Income Inclusion Rule (IIR) für Wirtschaftsjahre, die am oder nach dem 31.12.2023 beginnen, sowie die Undertaxed Paxments Rule (UTPR) für Wirtschaftsjahre, die am oder nach dem 31.12.2024 beginnen. Zusätzlich sind temporär anwendbare Safe Harbour- Regelungen vorgesehen.
Hinweis: Ausführliche Informationen zur Mindestbesteuerung in Spanien finden Sie im Tax Alert unserer Kollegen von RSM Spain.
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