
Ungarn: Wichtige Steuerrechtsänderungen für 2025
Für das Jahr 2025 kommen auf Unternehmen in Ungarn zahlreiche Steuerrechtsänderungen zu. RSM Hungary gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Neben Änderungen in der Umsatzsteuer und Anpassungen der Vorschriften zur globalen Mindeststeuer haben Unternehmen u. a. Änderungen hinsichtlich der Vermeidung von Besteuerungsinkongruenzen bei hybriden Gestaltungen zu beachten. Mit der Änderung der Abgabenordnung wird zudem eine Pflicht zur Eröffnung eines Bankkontos für Betriebsstätten von ausländischen Unternehmen eingeführt.
Mit dem ungarischen Herbstpaket 2024 wurden zudem Verschärfungen der Verrechnungspreisvorschriften beschlossen, die zum Jahresbeginn 2025 in Kraft traten. Demnach sind die ungarischen Steuerbehörden zukünftig dazu befugt, Verrechnungspreissachverhalte im Rahmen eines sog. Compliance-Reviews zu prüfen. Dies ermöglicht es den Steuerbehörden, bestimmte Steuersachverhalte bereits vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Steuererklärung zu prüfen, um so die unterjährige Einhaltung von Steuervorschriften sicherzustellen. Die reguläre Prüfungsdauer eines Compliance-Reviews darf 30 Tage nicht überschreiten. Für die Prüfung von Verrechnungspreissachverhalten wurde dieser Zeitraum auf 60 Tage verlängert.
Hinweis: Einen umfassenden Überblick über bereits beschlossene und zu erwartende Änderungen im ungarischen Steuerrecht erhalten Sie bei unseren Kollegen von RSM Hungary.
Ansprechpartner