Der Gesetzgeber fordert künftig bei Aufsichtsräten von Unternehmen im öffentlichen Interesse Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Aufsichtsräte sollten reflektieren, ob sie diese Kenntnisse vorweisen können. ...lesen Sie mehr
Aufsichtsräte/Beiräte
Bei Aktiengesellschaften sind Aufsichtsräte zwingend vorgesehen, um als Kontrollorgan das Handeln des Vorstands zu überprüfen. Doch ist es keinesfalls nur großen Unternehmen vorbehalten, einen Aufsichtsrat zu installieren. Oftmals erkennen auch Mittelständler die Vorzüge eines unparteiischen Dritten und etablieren in ihrem Unternehmen einen Beirat.
Denn Aufsichtsräte oder Beiräte können durch ihre neutrale Betrachtung von außen oftmals eine andere Sicht vom Unternehmen im Ganzen und den Entwicklungschancen gewinnbringend einbringen als dies den in das Tagesgeschäft eingebundenen Geschäftsführern möglich ist. Auch bietet dies die Möglichkeit, durch die Einbindung von erfahrenen Branchenkennern neues Know-how und neue Anregungen für das Unternehmen zu gewinnen.
Der Grundstein einer erfolgreichen Arbeit eines Aufsichtsrats oder Beirats liegt - sofern nicht ohnehin gesetzliche Vorgaben greifen - in der klaren strukturierten Regelung der Rechte, Pflichten und Aufgaben. Wir als Berater des Mittelstands stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Fragen der Einrichtung eines Aufsichtsorgans und der konkreten Ausgestaltung der Tätigkeit mit all ihren Aspekten, nicht zuletzt der Vergütung, geht.
Damit Aufsichtsräte oder Beiräte ihre Kontrollfunktion umfassend und effizient ausfüllen können, versorgen unsere Berater Sie mit allen wichtigen Informationen und Entwicklungen im Bereich der Corporate Governance - ein Thema, das ursprünglich die großen Konzerne im Blick hatte. Doch lassen sich die Vorzüge einer guten Corporate Governance auch auf mittelständische Unternehmen übertragen.