Enforcement-Verfahren: Verstärkte Nachfrage kapitalmarktorientierter Unternehmen
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) wurde das bisherige zweistufige Bilanzkontrollverfahren in Deutschland abgeschafft und durch ein einstufiges System ersetzt. Zuständig ist nun allein die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - die bisher auf erster Stufe zuständige Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) stellte bereits zum Jahresende ihre Arbeit ein. Nach wie vor ist der Anwendungsbereich der Bilanzkontrolle auf kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland ausgerichtet. Geprüft wird, ob die Abschlüsse und Berichte den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie den sonstigen durch Gesetz zugelassenen Rechnungslegungsstandards entsprechen. Ebner Stolz verspürt eine verstärkte Nachfrage kapitalmarktorientierter Unternehmen bei der Begleitung in derartigen Enforcement-Verfahren und hat hierauf reagiert. Seit 01.03.2022 verstärkt Prof. Dr. Bettina Thormann, Wirtschaftsprüferin und Steue ...lesen Sie mehr