Inkongruenter Vorabgewinnausschüttungsbeschluss: Steuerliche Anerkennung
Ein ohne Satzungsgrundlage gefasster inkongruenter Vorabgewinnausschüttungsbeschluss wirkt laut BFH lediglich punktuell satzungsdurchbrechend und ist somit zivilrechtlich wirksam. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung ist der Beschluss folglich auch für steuerliche Zwecke anzuerkennen. ...lesen Sie mehr