Personengesellschaftskonzerne

Viele familiengeführte, mittelständische Unternehmen und Unternehmensgruppen in Deutschland sind als Personengesellschaften strukturiert. Und das hat seinen Grund: Diese Rechtsform trägt gesellschaftsrechtlich der engen Verbundenheit zwischen Unternehmen und Unternehmer deutlich stärker Rechnung als dies bei Kapitalgesellschaften der Fall ist. Damit kommt aber ein Besteuerungsregime zur Anwendung, das im Ausland nur begrenzt bekannt ist. Bei international tätigen Personengesellschaften besteht damit regelmäßig Konfliktpotential mit ausländischen Steuerbehörden.

Personengesellschaftsstrukturen bieten deutlich mehr Möglichkeiten, Gesellschafterrechte individuell zu gestalten und Vermögenssphären passgenau zu trennen. Alles Elemente, die bei mittelständischen Unternehmen unter Beteiligung evtl. mehrerer Familienmitglieder und Generationen von entscheidender Bedeutung sind. Neben einer auf den konkreten Einzelfall zugeschnittenen gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung von Personengesellschaftsstrukturen bedarf es zudem eines besonderen Augenmerks auf die steuerlichen Implikationen, etwa hinsichtlich der Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen sowie der grundsätzlich transparenten Besteuerung von Personengesellschaften. Zusätzlich komplex wird die Besteuerung, wenn - wie im Mittelstand durchgängig üblich - grenzüberschreitende Aktivitäten, z. B. in Form von Betriebsstätten oder Tochtergesellschaften im Ausland, bestehen. Bei Unternehmensgruppen mit einem Gruppenumsatz von mindestens 750 Mio. Euro kommen zudem die Anforderungen des Country by Country-Reporting hinzu, das demnächst allgemein zu veröffentlichen ist. Auch ist die globale Mindestbesteuerung zu beachten, die in vielen Fällen zwar nicht zu einer Steuermehrbelastung, regelmäßig aber zu enormen Datenermittlungs- sowie Datenverarbeitungsaufwand führt und umfangreiche Deklarationspflichten mit sich bringt.

Um hier Strukturen zu schaffen, die den Interessen des Unternehmens und seiner Gesellschafter gerecht werden, dabei aber auch die steuerlichen Belange berücksichtigen, braucht es Berater mit vertieftem Verständnis nicht nur bei der rechtlichen und steuerlichen Ausgestaltung von Personengesellschaften, sondern zudem bei der Beurteilung der Auswirkungen im Ausland. Als Mittelstandsberater mit interdisziplinärem Beratungsansatz unterstützt RSM Ebner Stolz Personengesellschaften bei der Bewältigung dieser komplexen Herausforderungen. Durch die Expertise im internationalen Steuerrecht sowohl in Deutschland als auch über das RSM Netzwerk in anderen Staaten stellen unsere Berater sicher, dass Personengesellschaften auch bei ihren grenzüberschreitenden Tätigkeiten steuerliche Stolpersteine durch etwaige Bewertungsinkongruenzen im In- und Ausland vermeiden.

Unsere Leistungen im Überblick

Strukturierung des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe

  • Rechtsformwahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, wirtschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte
  • Entwicklung und Umsetzung einer Gruppenstruktur ebenso unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, wirtschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte
  • Unterstützung bei der Gestaltung von Vertragsverhältnissen mit Gesellschaftern und zwischen den Gruppengesellschaften
  • Steuerliche Optimierung durch Organschaftsstrukturen
  • Prüfung und Anpassung der Gesellschafts- und Gruppenstruktur durch Umwandlungsvorgänge

Outbound-Beratung

  • Prüfung von Betriebsstättensachverhalten
  • Strukturierung von Auslandsaktivitäten in Form von Betriebsstätten oder rechtlich selbständigen Einheiten
  • Prüfung und Strukturierung von Auslandsaktivitäten unter Aspekten der Hinzurechnungsbesteuerung (mehr dazu finden Sie hier)
  • Prüfung von Quellensteuersachverhalten in grenzüberschreitenden Personengesellschaftsstrukturen
  • Verrechnungspreisberatung einschließlich Bench-Marking (mehr dazu finden Sie hier)

Inbound-Beratung

  • Strukturierung von Auslandsaktivitäten ausländischer Investoren unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Besteuerung von Personengesellschaften in Deutschland
  • Prüfung der Optimierungsmöglichkeiten von bestehenden Inbound-Investitionen
  • Prüfung von Möglichkeiten zur Reduzierung oder Erstattung von Quellensteuern im Ausland unter Berücksichtigung der Besonderheiten in Personengesellschaftsstrukturen
  • Unterstützung bei der Gestaltung internationaler Verrechnungspreise (mehr dazu finden Sie hier)