Schiffsfonds: Inanspruchnahme der Kapitalanleger durch Insolvenzverwalter
Kann bei einem Schiffsfonds das den Gegenstand des Fondsvermögens darstellende Container- oder Tankschiff nicht mehr kostendeckend betrieben werden, so kann der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Kapitalanleger unter Umständen auf Rückzahlung zuvor ausgeschütteter gewinnunabhängiger Zahlungen in Anspruch nehmen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Anleger nicht nachweisen kann, dass der vorhandene Bestand der Vermögensmasse der Betreibergesellschaft genügt, sämtliche im Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen der Gläubiger zu befriedigen.
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