Vorläufige Insolvenzverwaltung: Vorsteuererstattungsanspruch gehört Masse
Nach § 55 Abs. 4 InsO sind lediglich Verbindlichkeiten, nicht aber Forderungen den Masseverbindlichkeiten zugewiesen. Angesichts des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift ist dieser einer abweichenden Auslegung nicht zugänglich. ...lesen Sie mehr