Steuererleichterungen zur Unterstützung der vom Ukraine-Krieg Geschädigten
Angesichts des durch den Ukraine-Krieg verursachten Leids zeigt sich in Deutschland eine enorme Hilfsbereitschaft, die Betroffenen persönlich und finanziell zu unterstützen. Zur Entlastung der Unterstützenden hat das BMF mit Schreiben vom 17.03.2022 eine Vielzahl an steuerlichen Maßnahmen bekanntgegeben. Diese gelten für Unterstützungsleistungen, die im Zeitraum vom 24.02.2022 bis zum 31.12.2022 ausgeführt werden. ...lesen Sie mehr