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Steuerberatung

Ticker: US-Zölle auf Importe aus der EU

Nach dem Ab­lauf der tem­porären Aus­nah­me­re­ge­lung für die EU grei­fen seit 1.6.2018 die Im­portzölle der USA auf Stahl und Alu­mi­nium. Doch der Han­dels­streit zwi­schen den USA und der EU könnte sich noch wei­ter ver­schärfen. Le­sen Sie mehr dazu in un­se­rem Ti­cker.

US-Präsi­dent Do­nald Trump machte am 8.3.2018 den Weg für Im­portzölle auf Stahl und Alu­mi­nium frei. Die Im­portzölle auf Stahl be­tra­gen 25 %, die auf Alu­mi­nium 10 %. Grundsätz­lich gel­ten diese be­reits seit 23.3.2018 und be­zie­hen sich nur auf Roh­stoffe, nicht je­doch auf Fer­tig­er­zeug­nisse.

Ticker: US-Importzölle auf Stahl und Aluminium© Thinkstock

Hin­ter­grund der Maßnah­men ist die von Do­nald Trump aus­ge­ge­bene „Amercia-First“-Stra­te­gie. Mit den Im­portzöllen möchte Trump die US-ame­ri­ka­ni­sche Wirt­schaft vor - aus sei­ner Sicht mas­sen­wei­sen und häufig  ge­dump­ten - Im­por­ten von Er­zeug­nis­sen aus dem Aus­land schützen.

Im­porte aus der EU wur­den zunächst be­fris­tet bis 31.5.2018 von den neuen Zöllen aus­ge­nom­men. Ver­hand­lun­gen über eine dau­er­hafte Aus­nah­me­re­ge­lun­gen schei­ter­ten je­doch, so dass die Im­portzölle seit 1.6.2018 auch auf Im­porte aus der EU er­ho­ben wer­den. Der Han­dels­streit dau­ert da­mit wei­ter an und wird durch die ak­tu­elle An­dro­hung von Strafzöllen auf Au­to­mo­bil-Im­por­ten deut­lich ver­schärft.

Mit un­se­rem Ti­cker können Sie die bis­he­ri­gen Ent­wick­lun­gen zum Han­dels­streit zwi­schen den USA und der EU in­folge der neuen Im­portzölle nach­voll­zie­hen:

2.10.2019

Er­neute US-Strafzölle auf EU-Im­porte nach WTO-Ent­schei­dung

Die USA er­he­ben zusätz­li­che Strafzölle auf Ein­fuh­ren aus der Eu­ropäischen Union. Am 2.10.2019 wurde eine Wa­ren­liste mit be­trof­fe­nen Pro­duk­ten veröff­ent­licht. Vor­aus­ge­gan­gen war eine Ent­schei­dung der World Trade Or­ga­ni­sa­tion (WTO) im Streit­ver­fah­ren über die Sub­ven­tio­nie­rung von Flug­zeug­her­stel­lern. Be­trof­fen sind Flug­zeu­gim­porte aus Deutsch­land, Frank­reich, Großbri­tan­nien und Spa­nien in die USA. Diese wer­den einem Zu­satz­zoll von 10 % un­ter­lie­gen, Flug­zeug­teile sind hin­ge­gen nicht er­fasst.

Ne­ben Flug­zeu­gen ste­hen viele Nah­rungs­mit­tel (u.a. Käse, Wein, Kaf­fee), Tex­ti­lien, Bücher und be­stimmte Ma­schi­nen auf der Wa­ren­liste. Diese Er­zeug­nisse un­ter­lie­gen ab dem 18.10.2019 einem Zoll­satz von 25 %. Nach An­sicht der WTO-Schlich­ter sei dies ge­recht­fer­tigt, da die EU jah­re­lang den Flug­zeug­bauer Air­bus rechts­wid­rig sub­ven­tio­niert hätte. Das Schieds­ge­richt der WTO stellte je­doch im Streit um die Sub­ven­tio­nen für Flug­zeug­bauer ebenso Rechts­verstöße der USA fest. Mit gleich­ar­ti­gen Ge­genmaßnah­men der EU ist des­halb zu rech­nen.

Für EU-Ex­por­teure gilt es zu prüfen, ob ihr Pro­dukt von der Wa­ren­liste er­fasst sind und un­ter Umständen dem­ent­spre­chend Lie­fer­verträge und Preise an­zu­pas­sen.

19.02.2019

Das US-Han­dels­mi­nis­te­rium hat Präsi­dent Trump laut Me­di­en­be­rich­ten einen Prüfbe­richt vor­ge­legt, der Au­to­mo­bil-Im­porte als Be­dro­hung für die na­tio­nale Si­cher­heit der USA ein­stuft. Auf die­ser Ba­sis hat der US-Präsi­dent nun 90 Tage Zeit, um zu ent­schei­den, ob Son­derzölle auf Au­to­mo­bile aus der EU tatsäch­lich er­ho­ben wer­den; kol­por­tiert wer­den bis zu 25 %. Sollte der US-Präsi­dent neue Son­derzölle verhängen, kündigte die EU-Kom­mis­sion an, ih­rer­seits Sank­tio­nen ge­gen US-Pro­dukte zu be­schließen.

26.07.2018

Nach dem Tref­fen zwi­schen Do­nald Trump und Jean-Claude Juncker am 25.07.2018 schei­nen sich die Wo­gen im auf­kom­men­den Han­dels­kon­flikt ein we­nig zu glätten. Man habe eine Reihe von Ver­ein­ba­run­gen ge­trof­fen, um den Han­dels­streit zu be­en­den, so Juncker. Ein Ent­ge­gen­kom­men der EU soll darin be­ste­hen, dass mehr Soja und Flüssig­gas aus den USA im­por­tiert wer­den. Wei­ter­hin wol­len beide Sei­ten zunächst dar­auf ver­zich­ten, neue Zölle ein­zuführen. Die plötz­li­che Ver­hand­lungs­be­reit­schaft von Trump könnte auf einem stei­gen­den in­nen­po­li­ti­schen Druck be­ru­hen. Ver­mehrt gibt es Mel­dun­gen, dass die vom ihm verhäng­ten Zölle den US-Un­ter­neh­men und der Wirt­schaft scha­den. So führen die stei­gen­den Ein­kaufs­preise für Stahl und Alu­mi­nium be­reits zu sin­ken­den Ak­ti­en­kur­sen und Ge­winn­einbußen bei den ame­ri­ka­ni­schen Au­to­her­stel­lern.

18.07.2018

Ne­ben den Ver­gel­tungszöllen auf ver­schie­dene US-Pro­dukte führt die EU am Don­ners­tag, 19.07.2018, Zu­satzzölle von 25 % auf Stahl­pro­dukte ein. Diese sol­len dem Schutz der eu­ropäischen In­dus­trie die­nen. EU-Han­dels­kom­mis­sa­rin Ce­ci­lia Malm­ström erklärte, die neuen, be­reits ein­geführ­ten US-Zölle auf Stahl­pro­dukte hätten eine Verände­rung der Han­dels­ströme zur Folge ge­habt, wel­che den eu­ropäischen Stahl­pro­du­zen­ten einen er­heb­li­chen Scha­den zufügen könn­ten. Der Zu­satz­zoll soll nur für Im­porte von be­stimm­ten Stahl­er­zeug­nis­sen gel­ten, wel­che über die „tra­di­tio­nel­len“ Men­gen hin­aus­ge­hen. Für die Ein­fuh­ren wer­den da­her Zoll­kon­tin­gente eröff­net. Ist das je­wei­lige Zoll­kon­tin­gent er­schöpft oder kom­men die Ein­fuh­ren be­stimm­ter de­fi­nier­ter Wa­ren­ka­te­go­rien nicht in den Ge­nuss des be­tref­fen­den Zoll­kon­tin­gents, fällt der Zu­satz­zoll an. Aus­nah­men gel­ten z. B. für Wa­ren mit Ur­sprung in den EFTA-Ländern Nor­we­gen, Is­land und Liech­ten­stein und für be­stimmte sog. Ent­wick­lungsländer in Abhängig­keit von den ein­zel­nen Wa­ren­ka­te­go­rien.

20.06.2018

Wie be­reits auf EU-Ebene be­schlos­sen, tre­ten am Frei­tag, 22.6.2018, die Ge­genzölle der EU auf Wa­ren aus den USA in Kraft. Die Liste der da­von be­trof­fe­nen Pro­dukte im Wert von rund 2,8 Mil­li­ar­den Euro um­fasst ne­ben Stahl­pro­duk­ten z. B. Whis­key, Erd­nuss­but­ter, Mo­torräder und Jeans­ho­sen.

06.06.2018

EU-Vi­ze­kom­mis­si­onspräsi­dent Ma­ros Sef­co­vic gab be­kannt, dass die Strafzölle für US-Im­porte ab Juli grei­fen wer­den. Die Liste der be­trof­fe­nen Wa­ren, die be­reits Mitte Mai von der EU bei der WTO ein­ge­reicht wurde, soll US-Pro­dukte wie Whis­key, Erd­nuss­but­ter, Mo­torräder, Jeans und Ta­bak­pro­dukte um­fas­sen. Wei­ter sol­len aber auch US-Stahl­er­zeug­nisse be­trof­fen sein. Ähn­li­che Re­ak­tio­nen gibt es auch außer­halb der EU. Me­xiko hatte be­reits am 05.06.2018 an­gekündigt, Strafzölle auf Im­porte von US-Schwei­ne­fleisch zu verhängen.

30.05.2018

Bis zu­letzt wurde um einen Kom­pro­miss für die US-Im­portzölle auf Stahl und Alu­mi­nium ge­run­gen, al­ler­dings ver­geb­lich. Un­ter­neh­men aus der Eu­ropäischen Union müssen ab Frei­tag (1. Juni, 6 Uhr MESZ) die Strafzölle auf Im­porte von Stahl und Alu­mi­nium in die USA zah­len. Dies gab US-Wirt­schafts­mi­nis­ter Wil­bur Ross am Nach­mit­tag be­kannt.
Die EU droht im Ge­gen­zug mit  Zöllen für US-Pro­dukte.

18.05.2018

Mit der Durchführungs­ver­ord­nung (EU) 2018/724 der Kom­mis­sion vom 16.5.2018 führt die EU mit Wir­kung vom 20.6.2018 die Möglich­keit zusätz­li­cher Wertzölle i.H.v. 25 % auf die Ein­fuh­ren der Wa­ren des An­hang I der Ver­ord­nung ein.

In den Erwägungsgründen wird dazu dar­ge­legt, dass im Rah­men des im WTO Ab­kom­men über Schutzmaßnah­men vor­ge­se­he­nen Kon­sul­ta­ti­ons­ver­fah­rens zwi­schen den USA und der EU keine zu­frie­den­stel­lende Ei­ni­gung er­zielt wor­den sei.

Darüber hin­aus be­rei­tet die EU den Weg, auch für wei­tere Wa­ren (An­hang II) zusätz­li­che Zölle ein­zuführen, sollte das WTO-Streit­bei­le­gungs­gre­mium fest­stel­len, dass die Schutzzölle der USA nicht den WTO Be­stim­mun­gen ent­spre­chen.

01.05.2018

Nur we­nige Stun­den vor Ab­lauf der vorläufi­gen Aus­nah­me­re­ge­lung für Stahl- und Alu­mi­nium-Im­porte aus der EU verlängerte die US-Re­gie­rung diese bis 01.06.2018.

27.04.2018

Nach Ein­schätzung der EU-Kom­mis­sion stel­len die USA für eine dau­er­hafte Aus­nahme von den Zöllen auf Stahl und Alu­mi­nium in­ak­zep­ta­ble Be­din­gun­gen.
 
US-Han­dels­mi­nis­ter Ross hatte laut Pres­se­be­rich­ten für eine Verlänge­rung der bis­lang bis zum 01.05.2018 gel­ten­den Aus­nah­me­re­ge­lung von EU-Han­dels­kom­mis­sa­rin Malm­ström eine ge­mein­same Erklärung mit ge­naue­ren Eck­punk­ten über bi­la­te­rale Han­dels­ver­hand­lun­gen ver­langt. Zu­dem hatte Ross da­nach auch eine frei­wil­lige ein­sei­tige Be­gren­zung der Aus­fuh­ren von Stahl und Alu­mi­nium in die USA auf 90 % des durch­schnitt­li­chen Ni­veaus von 2016/2017 sei­tens der EU ge­for­dert.
 
Die EU-Kom­mis­sion hat diese For­de­run­gen als in­ak­zep­ta­bel ab­ge­lehnt. Ge­spräche über ein Han­dels­ab­kom­men und den Ab­bau von In­dus­triezöllen würden erst geführt, wenn die USA der EU eine dau­er­hafte Aus­nahme von den neuen Zöllen auf Stahl und Alu­mi­nium gewährt habe.
 
Bun­des­kanz­le­rin Mer­kel führt heute, 27.04.2018, Ge­spräche mit US-Präsi­dent Trump in Wa­shing­ton. Auf der Agenda ste­hen vor­aus­sicht­lich auch die um­strit­te­nen Zölle. Die Er­geb­nisse dürfen mit Span­nung er­war­tet wer­den.

26.04.2018

Aus Krei­sen der Bun­des­re­gie­rung heißt es, dass wohl nicht mit ei­ner Verlänge­rung der tem­porären Aus­nahme für Zölle auf Stahl und Alu­mi­nium aus der EU zu rech­nen ist. Dem­nach würden am kom­men­den Diens­tag, 01.05.2018, die Zoll­vor­ga­ben in Kraft tre­ten.

17.04.2018

Die EU hat ge­gen die US-ame­ri­ka­ni­schen Zölle auf Stahl und Alu­mi­nium, von de­nen sie bis­lang nur vorläufig aus­ge­nom­men ist, Be­schwerde bei der Welt­han­dels­or­ga­ni­sa­tion (WTO) ein­ge­legt und ver­langt ein Schlich­tungs­ver­fah­ren. Das Schlich­tungs­ver­fah­ren sieht zunächst Kon­sul­ta­tio­nen der Streit­par­teien vor. Gleich­zei­tig eröff­net der Schritt der EU die Möglich­keit, im Rah­men des WTO-Re­gel­werks Ge­genmaßnah­men ein­zu­lei­ten, bei­spiels­weise Ver­gel­tungszölle auf US-Pro­dukte. Auch China hatte sich we­gen der Zölle be­reits an die WTO ge­wandt.
 
„Als Ex­por­teur mit er­heb­li­chem In­ter­esse“ ver­langt die EU schnellstmögli­che Be­ra­tun­gen mit den USA. Die EU-Kom­mis­sion for­dert von den USA, be­din­gungs­los von den erhöhten Zöllen aus­ge­nom­men zu wer­den, auf ver­schie­de­nen Ebe­nen sol­len be­reits Ge­spräche dazu statt­fin­den.
 
Am 01.05.2018 läuft die be­fris­tete Be­frei­ung von den Zöllen aus. Eine Ei­ni­gung bis da­hin scheint un­wahr­schein­lich.

28.03.2018

Bun­des­kanz­le­rin An­gela Mer­kel und US-Präsi­dent Trump ha­ben am 27.03.2018 ein Te­le­fo­nat u. a. zu Zoll­the­men geführt. Re­gie­rungs­spre­cher Sei­bert teilte mit, Mer­kel habe sich ge­ne­rell für einen Dia­log zwi­schen der EU und den USA un­ter Berück­sich­ti­gung des in­ter­na­tio­na­len Han­dels­sys­tems aus­ge­spro­chen. Die Bun­des­kanz­le­rin hatte be­reits früher an­ge­mahnt, Han­dels­fra­gen nicht bi­la­te­ral, son­dern etwa im Rah­men der G20 zu lösen.
 
Die­ter Kempf, der Präsi­dent des Bun­des­ver­bands der deut­schen In­dus­trie (BDI), äußerte sich am sel­ben Tag ähn­lich. Bi­la­te­rale Ab­spra­chen zwi­schen der EU und den USA zu Aus­nah­men von den Zöllen auf Stahl und Alu­mi­nium seien keine Lösung, son­dern es müsse das Ziel sein, die USA zu einem vollständi­gen Ver­zicht auf die jüngst an­gekündig­ten Zölle zu be­we­gen. Diese scha­de­ten al­len, ein­schließlich den USA. Der­weil prüft die Welt­han­dels­or­ga­ni­sa­tion (WTO) die Rechtmäßig­keit der neuen Zölle.

23.03.2018

Das Weiße Haus bestätigt, dass die Zölle für EU-Pro­dukte bis zum 01.05.2018 aus­ge­setzt sind. Bis da­hin sol­len Ver­hand­lun­gen zwi­schen den USA und der EU hin­sicht­lich des Ab­baus von Han­dels­bar­rie­ren statt­fin­den. Ge­nauere For­de­run­gen for­mu­lier­ten die USA noch nicht.
Diese Ent­wick­lung be­deu­tet je­doch noch keine Ent­span­nung der Lage, son­dern zunächst nur eine zeit­li­che Ver­schie­bung, wie auch An­gela Mer­kel im Rah­men des EU-Gip­fels be­tonte.

22.03.2018

Laut Ro­berth Light­hi­zer, dem Han­dels­be­auf­trag­ten der USA, ist die EU vorläufig von den Strafzöllen aus­ge­nom­men!

20.03.2018

Das US-Han­dels­mi­nis­te­rium legte am Mon­tag ein Ver­fah­ren vor, wie in den USA ansässige Un­ter­neh­men Aus­nah­men für be­stimmte Stahl- und Alu­mi­ni­um­pro­dukte er­wir­ken können. Dies ist grundsätz­lich dann möglich, wenn die be­tref­fen­den Pro­dukte nicht oder nicht in aus­rei­chen­der Menge oder Qua­lität in den USA selbst her­ge­stellt wer­den können.

Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ter Pe­ter Alt­maier und EU-Han­dels­kom­mis­sa­rin Ce­ci­lia Malm­ström sind der­zeit in den USA und ver­su­chen par­al­lel eine Lösung zu fin­den. Deutsch­land selbst kann keine Ver­hand­lun­gen in ei­ge­ner Sa­che führen, Zölle wer­den aus­schließlich auf EU Ebene ver­han­delt. "Meine Bot­schaft ist, dass die EU als Gan­zes aus­ge­nom­men wer­den sollte", sagte Malm­ström vor ih­rer Reise.

17.03.2018

Die EU stellt eine Liste mit US-Pro­duk­ten ins Netz, die be­steu­ert wer­den könn­ten, wenn die USA Zölle auf EU-Pro­dukte er­hebt. 
http://trade.ec.eu­ropa.eu/do­clib/docs/2018/march/tra­doc_156648.pdf
 
Die Kom­mis­sion for­derte von dem Han­dels­kon­flikt be­trof­fene Un­ter­neh­men und Ak­teure auf, bis zum 26. März eine Stel­lung­nahme ab­zu­ge­ben.
http://trade.ec.eu­ropa.eu/con­sul­ta­ti­ons/in­dex.cfm?con­sul_id=253 

16.03.2018

Am 15.03.2018 wur­den im Amts­blatt der US-Re­gie­rung (Fe­deral Re­gis­ter) die Texte der Präsi­dent­schafts­erklärun­gen über die neuen Ein­fuhrzölle für Stahl und Alu­mi­nium veröff­ent­licht (Stahl: https://www.white­house.gov/pre­si­den­tial-ac­tions/pre­si­den­tial-pro­cla­ma­tion-ad­jus­ting-im­ports-steel-united-sta­tes/ bzw. Alu­mi­nium: https://www.white­house.gov/pre­si­den­tial-ac­tions/pre­si­den­tial-pro­cla­ma­tion-ad­jus­ting-im­ports-alu­mi­num-united-sta­tes/).
 
Die neuen Zollsätze gel­ten ab dem 23.03.2018 und be­lau­fen sich für Alu­mi­nium auf 10%, für Stahl auf 25%.
 
Be­trof­fen ist Alu­mi­nium in Roh­form (HS 7601), Stan­gen, Pro­file, Draht und Bänder, Ble­che, Fo­lien, Rohre (HS 7604 – 7609) so­wie wei­tere Wa­ren aus Alu­mi­nium. Mit Blick auf Stahl­wa­ren be­las­ten die neuen Zollsätze eben­falls eine Viel­zahl von Wa­ren, vor al­lem Stahl in Roh­for­men, Halb­zeug, ge­walzte Er­zeug­nisse, Walz­draht, Stäbe und be­stimmte Pro­file (HS 7206 10 bis 7216 50, 7216 99 bis 7301 10, 7302 10, 7302 40 bis 7302 90, 7304 10 bis 7306 90).

14.03.2018

Die deut­sche Bun­des­re­gie­rung dis­ku­tiert drei mögli­che Re­ak­tio­nen auf die US-Zölle; ein Streit­schlich­tungs­ver­fah­ren vor der Welt­han­dels­or­ga­ni­sa­tion, vorläufige Schutz­me­cha­nis­men für die be­trof­fe­nen EU-Her­stel­ler zur Ab­fe­de­rung des Scha­dens oder ei­gene EU-Zölle auf US-Wa­ren. Diese Va­ri­ante er­scheint am wahr­schein­lichs­ten, da sie am schnells­ten um­setz­bar ist.

14.03.2018

Do­nald Tusk, Präsi­dent des Eu­ropäischen Ra­tes, äußerte sich zu den ak­tu­el­len "Straf­zoll"-Plänen der USA und be­wer­tete die Zölle auf Alu­mi­nium und Stahl als ein sehr schlech­tes Zei­chen für die trans­at­lan­ti­schen Be­zie­hun­gen. Wei­ter führte er aus, dass die EU im Ge­gen­teil an ei­ner größeren Ko­ope­ra­tion in­ter­es­siert sei.  Er for­derte den Präsi­den­ten zu ei­ner Rück­kehr zu den Ver­hand­lun­gen über ein Frei­han­dels­ab­kom­men mit der EU auf. Tusk un­ter­strich seine Hal­tung mit dem Satz „Make trade, not war, Mr. Pre­si­dent“.

Die EU be­rei­tet sich laut Aus­sage des EU-Kom­mis­si­onspräsi­den­ten Jean-Claude Jun­ker be­reits auf Ge­genmaßnah­men vor, nämlich die Er­he­bung von Zöllen für Wa­ren aus den USA, ins­be­son­dere aus den US-Bun­des­staa­ten, in de­nen die Zu­stim­mung für Do­nald Trump im Rah­men der Präsi­dent­schafts­wahl be­son­ders hoch war.  In die­sem Zu­sam­men­hang könnte sich der Im­port von z.B. Whis­key, Jeans, Oran­gen­saft und Mo­torrädern deut­lich ver­teu­ern.

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