US-Präsident Donald Trump machte am 8.3.2018 den Weg für Importzölle auf Stahl und Aluminium frei. Die Importzölle auf Stahl betragen 25 %, die auf Aluminium 10 %. Grundsätzlich gelten diese bereits seit 23.3.2018 und beziehen sich nur auf Rohstoffe, nicht jedoch auf Fertigerzeugnisse.
Hintergrund der Maßnahmen ist die von Donald Trump ausgegebene „Amercia-First“-Strategie. Mit den Importzöllen möchte Trump die US-amerikanische Wirtschaft vor - aus seiner Sicht massenweisen und häufig gedumpten - Importen von Erzeugnissen aus dem Ausland schützen.
Importe aus der EU wurden zunächst befristet bis 31.5.2018 von den neuen Zöllen ausgenommen. Verhandlungen über eine dauerhafte Ausnahmeregelungen scheiterten jedoch, so dass die Importzölle seit 1.6.2018 auch auf Importe aus der EU erhoben werden. Der Handelsstreit dauert damit weiter an und wird durch die aktuelle Androhung von Strafzöllen auf Automobil-Importen deutlich verschärft.
Mit unserem Ticker können Sie die bisherigen Entwicklungen zum Handelsstreit zwischen den USA und der EU infolge der neuen Importzölle nachvollziehen:
2.10.2019
Erneute US-Strafzölle auf EU-Importe nach WTO-Entscheidung
Die USA erheben zusätzliche Strafzölle auf Einfuhren aus der Europäischen Union. Am 2.10.2019 wurde eine Warenliste mit betroffenen Produkten veröffentlicht. Vorausgegangen war eine Entscheidung der World Trade Organisation (WTO) im Streitverfahren über die Subventionierung von Flugzeugherstellern. Betroffen sind Flugzeugimporte aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Spanien in die USA. Diese werden einem Zusatzzoll von 10 % unterliegen, Flugzeugteile sind hingegen nicht erfasst.
Neben Flugzeugen stehen viele Nahrungsmittel (u.a. Käse, Wein, Kaffee), Textilien, Bücher und bestimmte Maschinen auf der Warenliste. Diese Erzeugnisse unterliegen ab dem 18.10.2019 einem Zollsatz von 25 %. Nach Ansicht der WTO-Schlichter sei dies gerechtfertigt, da die EU jahrelang den Flugzeugbauer Airbus rechtswidrig subventioniert hätte. Das Schiedsgericht der WTO stellte jedoch im Streit um die Subventionen für Flugzeugbauer ebenso Rechtsverstöße der USA fest. Mit gleichartigen Gegenmaßnahmen der EU ist deshalb zu rechnen.
Für EU-Exporteure gilt es zu prüfen, ob ihr Produkt von der Warenliste erfasst sind und unter Umständen dementsprechend Lieferverträge und Preise anzupassen.
19.02.2019
Das US-Handelsministerium hat Präsident Trump laut Medienberichten einen Prüfbericht vorgelegt, der Automobil-Importe als Bedrohung für die nationale Sicherheit der USA einstuft. Auf dieser Basis hat der US-Präsident nun 90 Tage Zeit, um zu entscheiden, ob Sonderzölle auf Automobile aus der EU tatsächlich erhoben werden; kolportiert werden bis zu 25 %. Sollte der US-Präsident neue Sonderzölle verhängen, kündigte die EU-Kommission an, ihrerseits Sanktionen gegen US-Produkte zu beschließen.
26.07.2018
Nach dem Treffen zwischen Donald Trump und Jean-Claude Juncker am 25.07.2018 scheinen sich die Wogen im aufkommenden Handelskonflikt ein wenig zu glätten. Man habe eine Reihe von Vereinbarungen getroffen, um den Handelsstreit zu beenden, so Juncker. Ein Entgegenkommen der EU soll darin bestehen, dass mehr Soja und Flüssiggas aus den USA importiert werden. Weiterhin wollen beide Seiten zunächst darauf verzichten, neue Zölle einzuführen. Die plötzliche Verhandlungsbereitschaft von Trump könnte auf einem steigenden innenpolitischen Druck beruhen. Vermehrt gibt es Meldungen, dass die vom ihm verhängten Zölle den US-Unternehmen und der Wirtschaft schaden. So führen die steigenden Einkaufspreise für Stahl und Aluminium bereits zu sinkenden Aktienkursen und Gewinneinbußen bei den amerikanischen Autoherstellern.
18.07.2018
Neben den Vergeltungszöllen auf verschiedene US-Produkte führt die EU am Donnerstag, 19.07.2018, Zusatzzölle von 25 % auf Stahlprodukte ein. Diese sollen dem Schutz der europäischen Industrie dienen. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström erklärte, die neuen, bereits eingeführten US-Zölle auf Stahlprodukte hätten eine Veränderung der Handelsströme zur Folge gehabt, welche den europäischen Stahlproduzenten einen erheblichen Schaden zufügen könnten. Der Zusatzzoll soll nur für Importe von bestimmten Stahlerzeugnissen gelten, welche über die „traditionellen“ Mengen hinausgehen. Für die Einfuhren werden daher Zollkontingente eröffnet. Ist das jeweilige Zollkontingent erschöpft oder kommen die Einfuhren bestimmter definierter Warenkategorien nicht in den Genuss des betreffenden Zollkontingents, fällt der Zusatzzoll an. Ausnahmen gelten z. B. für Waren mit Ursprung in den EFTA-Ländern Norwegen, Island und Liechtenstein und für bestimmte sog. Entwicklungsländer in Abhängigkeit von den einzelnen Warenkategorien.
20.06.2018
Wie bereits auf EU-Ebene beschlossen, treten am Freitag, 22.6.2018, die Gegenzölle der EU auf Waren aus den USA in Kraft. Die Liste der davon betroffenen Produkte im Wert von rund 2,8 Milliarden Euro umfasst neben Stahlprodukten z. B. Whiskey, Erdnussbutter, Motorräder und Jeanshosen.
06.06.2018
EU-Vizekommissionspräsident Maros Sefcovic gab bekannt, dass die Strafzölle für US-Importe ab Juli greifen werden. Die Liste der betroffenen Waren, die bereits Mitte Mai von der EU bei der WTO eingereicht wurde, soll US-Produkte wie Whiskey, Erdnussbutter, Motorräder, Jeans und Tabakprodukte umfassen. Weiter sollen aber auch US-Stahlerzeugnisse betroffen sein. Ähnliche Reaktionen gibt es auch außerhalb der EU. Mexiko hatte bereits am 05.06.2018 angekündigt, Strafzölle auf Importe von US-Schweinefleisch zu verhängen.
30.05.2018
Bis zuletzt wurde um einen Kompromiss für die US-Importzölle auf Stahl und Aluminium gerungen, allerdings vergeblich. Unternehmen aus der Europäischen Union müssen ab Freitag (1. Juni, 6 Uhr MESZ) die Strafzölle auf Importe von Stahl und Aluminium in die USA zahlen. Dies gab US-Wirtschaftsminister Wilbur Ross am Nachmittag bekannt.
Die EU droht im Gegenzug mit Zöllen für US-Produkte.
18.05.2018
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/724 der Kommission vom 16.5.2018 führt die EU mit Wirkung vom 20.6.2018 die Möglichkeit zusätzlicher Wertzölle i.H.v. 25 % auf die Einfuhren der Waren des Anhang I der Verordnung ein.
In den Erwägungsgründen wird dazu dargelegt, dass im Rahmen des im WTO Abkommen über Schutzmaßnahmen vorgesehenen Konsultationsverfahrens zwischen den USA und der EU keine zufriedenstellende Einigung erzielt worden sei.
Darüber hinaus bereitet die EU den Weg, auch für weitere Waren (Anhang II) zusätzliche Zölle einzuführen, sollte das WTO-Streitbeilegungsgremium feststellen, dass die Schutzzölle der USA nicht den WTO Bestimmungen entsprechen.
01.05.2018
Nur wenige Stunden vor Ablauf der vorläufigen Ausnahmeregelung für Stahl- und Aluminium-Importe aus der EU verlängerte die US-Regierung diese bis 01.06.2018.
27.04.2018
Nach Einschätzung der EU-Kommission stellen die USA für eine dauerhafte Ausnahme von den Zöllen auf Stahl und Aluminium inakzeptable Bedingungen.
US-Handelsminister Ross hatte laut Presseberichten für eine Verlängerung der bislang bis zum 01.05.2018 geltenden Ausnahmeregelung von EU-Handelskommissarin Malmström eine gemeinsame Erklärung mit genaueren Eckpunkten über bilaterale Handelsverhandlungen verlangt. Zudem hatte Ross danach auch eine freiwillige einseitige Begrenzung der Ausfuhren von Stahl und Aluminium in die USA auf 90 % des durchschnittlichen Niveaus von 2016/2017 seitens der EU gefordert.
Die EU-Kommission hat diese Forderungen als inakzeptabel abgelehnt. Gespräche über ein Handelsabkommen und den Abbau von Industriezöllen würden erst geführt, wenn die USA der EU eine dauerhafte Ausnahme von den neuen Zöllen auf Stahl und Aluminium gewährt habe.
Bundeskanzlerin Merkel führt heute, 27.04.2018, Gespräche mit US-Präsident Trump in Washington. Auf der Agenda stehen voraussichtlich auch die umstrittenen Zölle. Die Ergebnisse dürfen mit Spannung erwartet werden.
26.04.2018
Aus Kreisen der Bundesregierung heißt es, dass wohl nicht mit einer Verlängerung der temporären Ausnahme für Zölle auf Stahl und Aluminium aus der EU zu rechnen ist. Demnach würden am kommenden Dienstag, 01.05.2018, die Zollvorgaben in Kraft treten.
17.04.2018
Die EU hat gegen die US-amerikanischen Zölle auf Stahl und Aluminium, von denen sie bislang nur vorläufig ausgenommen ist, Beschwerde bei der Welthandelsorganisation (WTO) eingelegt und verlangt ein Schlichtungsverfahren. Das Schlichtungsverfahren sieht zunächst Konsultationen der Streitparteien vor. Gleichzeitig eröffnet der Schritt der EU die Möglichkeit, im Rahmen des WTO-Regelwerks Gegenmaßnahmen einzuleiten, beispielsweise Vergeltungszölle auf US-Produkte. Auch China hatte sich wegen der Zölle bereits an die WTO gewandt.
„Als Exporteur mit erheblichem Interesse“ verlangt die EU schnellstmögliche Beratungen mit den USA. Die EU-Kommission fordert von den USA, bedingungslos von den erhöhten Zöllen ausgenommen zu werden, auf verschiedenen Ebenen sollen bereits Gespräche dazu stattfinden.
Am 01.05.2018 läuft die befristete Befreiung von den Zöllen aus. Eine Einigung bis dahin scheint unwahrscheinlich.
28.03.2018
Bundeskanzlerin Angela Merkel und US-Präsident Trump haben am 27.03.2018 ein Telefonat u. a. zu Zollthemen geführt. Regierungssprecher Seibert teilte mit, Merkel habe sich generell für einen Dialog zwischen der EU und den USA unter Berücksichtigung des internationalen Handelssystems ausgesprochen. Die Bundeskanzlerin hatte bereits früher angemahnt, Handelsfragen nicht bilateral, sondern etwa im Rahmen der G20 zu lösen.
Dieter Kempf, der Präsident des Bundesverbands der deutschen Industrie (BDI), äußerte sich am selben Tag ähnlich. Bilaterale Absprachen zwischen der EU und den USA zu Ausnahmen von den Zöllen auf Stahl und Aluminium seien keine Lösung, sondern es müsse das Ziel sein, die USA zu einem vollständigen Verzicht auf die jüngst angekündigten Zölle zu bewegen. Diese schadeten allen, einschließlich den USA. Derweil prüft die Welthandelsorganisation (WTO) die Rechtmäßigkeit der neuen Zölle.
23.03.2018
Das Weiße Haus bestätigt, dass die Zölle für EU-Produkte bis zum 01.05.2018 ausgesetzt sind. Bis dahin sollen Verhandlungen zwischen den USA und der EU hinsichtlich des Abbaus von Handelsbarrieren stattfinden. Genauere Forderungen formulierten die USA noch nicht.
Diese Entwicklung bedeutet jedoch noch keine Entspannung der Lage, sondern zunächst nur eine zeitliche Verschiebung, wie auch Angela Merkel im Rahmen des EU-Gipfels betonte.
22.03.2018
Laut Roberth Lighthizer, dem Handelsbeauftragten der USA, ist die EU vorläufig von den Strafzöllen ausgenommen!
20.03.2018
Das US-Handelsministerium legte am Montag ein Verfahren vor, wie in den USA ansässige Unternehmen Ausnahmen für bestimmte Stahl- und Aluminiumprodukte erwirken können. Dies ist grundsätzlich dann möglich, wenn die betreffenden Produkte nicht oder nicht in ausreichender Menge oder Qualität in den USA selbst hergestellt werden können.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sind derzeit in den USA und versuchen parallel eine Lösung zu finden. Deutschland selbst kann keine Verhandlungen in eigener Sache führen, Zölle werden ausschließlich auf EU Ebene verhandelt. "Meine Botschaft ist, dass die EU als Ganzes ausgenommen werden sollte", sagte Malmström vor ihrer Reise.
17.03.2018
Die EU stellt eine Liste mit US-Produkten ins Netz, die besteuert werden könnten, wenn die USA Zölle auf EU-Produkte erhebt.
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/march/tradoc_156648.pdf
Die Kommission forderte von dem Handelskonflikt betroffene Unternehmen und Akteure auf, bis zum 26. März eine Stellungnahme abzugeben.
http://trade.ec.europa.eu/consultations/index.cfm?consul_id=253
16.03.2018
Am 15.03.2018 wurden im Amtsblatt der US-Regierung (Federal Register) die Texte der Präsidentschaftserklärungen über die neuen Einfuhrzölle für Stahl und Aluminium veröffentlicht (Stahl: https://www.whitehouse.gov/presidential-actions/presidential-proclamation-adjusting-imports-steel-united-states/ bzw. Aluminium: https://www.whitehouse.gov/presidential-actions/presidential-proclamation-adjusting-imports-aluminum-united-states/).
Die neuen Zollsätze gelten ab dem 23.03.2018 und belaufen sich für Aluminium auf 10%, für Stahl auf 25%.
Betroffen ist Aluminium in Rohform (HS 7601), Stangen, Profile, Draht und Bänder, Bleche, Folien, Rohre (HS 7604 – 7609) sowie weitere Waren aus Aluminium. Mit Blick auf Stahlwaren belasten die neuen Zollsätze ebenfalls eine Vielzahl von Waren, vor allem Stahl in Rohformen, Halbzeug, gewalzte Erzeugnisse, Walzdraht, Stäbe und bestimmte Profile (HS 7206 10 bis 7216 50, 7216 99 bis 7301 10, 7302 10, 7302 40 bis 7302 90, 7304 10 bis 7306 90).
14.03.2018
Die deutsche Bundesregierung diskutiert drei mögliche Reaktionen auf die US-Zölle; ein Streitschlichtungsverfahren vor der Welthandelsorganisation, vorläufige Schutzmechanismen für die betroffenen EU-Hersteller zur Abfederung des Schadens oder eigene EU-Zölle auf US-Waren. Diese Variante erscheint am wahrscheinlichsten, da sie am schnellsten umsetzbar ist.
14.03.2018
Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates, äußerte sich zu den aktuellen "Strafzoll"-Plänen der USA und bewertete die Zölle auf Aluminium und Stahl als ein sehr schlechtes Zeichen für die transatlantischen Beziehungen. Weiter führte er aus, dass die EU im Gegenteil an einer größeren Kooperation interessiert sei. Er forderte den Präsidenten zu einer Rückkehr zu den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit der EU auf. Tusk unterstrich seine Haltung mit dem Satz „Make trade, not war, Mr. President“.
Die EU bereitet sich laut Aussage des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Junker bereits auf Gegenmaßnahmen vor, nämlich die Erhebung von Zöllen für Waren aus den USA, insbesondere aus den US-Bundesstaaten, in denen die Zustimmung für Donald Trump im Rahmen der Präsidentschaftswahl besonders hoch war. In diesem Zusammenhang könnte sich der Import von z.B. Whiskey, Jeans, Orangensaft und Motorrädern deutlich verteuern.