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Rechtsberatung

Ebner Stolz-Anwälte erneut als führend im Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Compliance ausgezeichnet

Die „Wirt­schafts­Wo­che“ hat Phil­ipp Külz, Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Steu­er­recht, Zer­ti­fi­zier­ter Be­ra­ter für Steu­er­straf­recht (DAA) und Part­ner bei Eb­ner Stolz in Köln als „TOP An­walt 2021“ bun­des­weit im Rechts­ge­biet „Wirt­schafts­straf­recht“ aus­ge­zeich­net und führt ihn un­ter den re­nom­mier­tes­ten Anwälten auf dem Ge­biet des Wirt­schafts­straf­rech­tes. Im Be­reich „Com­pli­ance“ zeich­nete die „Wirt­schafts­Wo­che“ Chris­tina Oden­thal-Mid­del­hoff, LL.M., Rechts­anwältin, Zer­ti­fi­zierte Be­ra­te­rin für Steu­er­straf­recht (DAA) und Coun­sel bei Eb­ner Stolz in Köln als „TOP An­walt 2021“ aus.

So­mit gehört Eb­ner Stolz so­wohl im Be­reich des Wirt­schafts­straf­rechts als auch auf dem Ge­biet der Com­pli­ance-Be­ra­tung zu den „TOP Kanz­leien 2021“ Deutsch­lands.

Ebner Stolz-Anwälte erneut als führend im Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Compliance ausgezeichnet© Philipp Külz und Christina Odenthal

Zur Er­mitt­lung der Top-Kanz­leien und Top-Anwälte be­fragte das Han­dels­blatt Re­se­arch In­sti­tute mehr als 1.300 Ju­ris­ten in 182 So­zietäten. Die Anwälte wur­den ge­be­ten, dar­aus die re­nom­mier­tes­ten Kol­le­gen zu be­nen­nen. Die so ent­stan­de­nen Emp­feh­lun­gen wur­den an­schließend von ei­ner Ex­per­ten­jury be­wer­tet. Das Er­geb­nis ist eine Liste mit 57 bzw. 36 führen­den Kanz­leien und je­weils 99 und 56 be­son­ders emp­foh­le­nen Anwälten für Wirt­schafts­straf­recht bzw. Com­pli­ance.

Mit die­sen Aus­zeich­nun­gen ho­no­riert die „Wirt­schafts­Wo­che“ zum wie­der­hol­ten Male die ste­tig wach­sende wirt­schafts­straf­recht­li­che Pra­xis und Com­pli­ance-Be­ra­tung bei Eb­ner Stolz. Ne­ben der „Wirt­schafts­Wo­che“ hatte be­reits u.a. die Stu­die „kanz­lei­mo­ni­tor.de – Emp­feh­lung ist die be­ste Re­fe­renz“ die Eb­ner Stolz Anwälte wie­der­holt in die Liste der re­nom­mier­tes­ten Anwälte für Wirt­schafts­straf­recht und Com­pli­ance auf­ge­nom­men und führt mit­hin Eb­ner Stolz als führende Kanz­lei auf die­sen Ge­bie­ten. Wir freuen uns über die er­neute Bestäti­gung un­se­rer Ar­beit.

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