Mit Wirkung zum 1.1.2020 müssen bestimmte Kapitalmarktunternehmen ihre Jahresfinanzberichte in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format (European Single Electronic Format, kurz ESEF) erstellen (siehe dazu novus Juli 2019, S. 2). Die entsprechenden Formatvorgaben wurden von der Europäischen Kommission verbindlich festgelegt. Damit soll die Berichterstattung zum Nutzen von Emittenten, Anlegern und zuständigen Behörden vereinfacht und die Zugänglichkeit, Analyse sowie Vergleichbarkeit der in einem Jahresfinanzbericht enthaltenen Rechnungslegungsunterlagen erleichtert werden.
Die Neuregelungen verpflichten die betroffenen Kapitalmarktunternehmen, ihre Jahres- und Konzernabschlüsse sowie ihre Lage- und Konzernlageberichte elektronisch in diesem ESEF-Format offenzulegen.
Hinweis
Die neuen Formatvorgaben sollen erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse sowie Lage- und Konzernlageberichte anzuwenden sein, die für das nach dem 31.12.2019 beginnende Geschäftsjahr aufgestellt werden.