RSM Ebner Stolz Mittelstandstalk
36. Folge: Einführung der eRechnung - Herausforderungen und Lösungen für Unternehmen
Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes wird ab dem 01.01.2025 die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich eingeführt. Ab diesem Datum muss jeder Unternehmer für im Inland steuerbare Umsätze im B2B-Bereich in der Lage sein, eRechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Esra Laubach, FINANCE-Redakteurin bei F.A.Z. Business Media, diskutiert in der aktuellen Folge unseres Podcasts "Mittelstandstalk" mit Robert Backes, Steuerberater, Umsatzsteuerexperte und Partner bei RSM Ebner Stolz in Köln sowie Martin Daniel Rieg, Steuerberater und Director bei RSM Ebner Stolz in Stuttgart über die praktischen Umsetzungsschritte und Herausforderungen bei der Einführung der eRechnung.
So viel bereits vorab: Rechnungen per E-Mail im PDF-Format sind keine eRechnungen. Erforderlich ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das der Norm EN 16931 entspricht oder mit dieser interoperabel ist (z.B. XRechnung im XML-Format), die eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Von der eRechungspflicht betroffen sind alle im Inland steuerbaren Umsätze zwischen inländischen Unternehmern. Nicht umfasst von den neuen Vorgaben sind Verbraucher oder ausländische Unternehmen mit reiner umsatzsteuerlicher Registrierung in Deutschland. Die Umstellung auf die eRechnung gelingt nur, wenn Steuerabteilung, Rechnungswesen, Einkauf, Verkauf und IT eng zusammenarbeiten, da sowohl umsatzsteuerrelevante Informationen als auch eine Systemintegration erforderlich ist. Eine reine Übergabe eines Anpassungs-Projekts an die IT-Abteilung ist zu kurz gegriffen. Unternehmen sollten frühzeitig mit der Bestandsaufnahme und Analyse ihrer Rechnungsprozesse beginnen, um den individuellen Ressourcenaufwand abzuschätzen. Hier kann der RSM Ebner Stolz eRechnung Readiness Check weiterhelfen. Auch können die Erfahrungen aus anderen Staaten hilfreich sein.
Hinweis
Weitere Informationen zum Nachlesen zum Thema praktische Umsetzung der eRechnung finden Sie hier.
Die Gesprächsteilnehmenden