RSM Ebner Stolz Mittelstandstalk
23. Folge: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Um am Markt bestehen zu können, wird es für Unternehmen immer wichtiger, Verantwortung für Mensch und Umwelt zu übernehmen. Seit dem 01.01.2023 ist die Einhaltung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für deutsche Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten nicht nur Wettbewerbsvorteil, sondern Pflicht. Sie müssen die Vorgaben des sog. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beachten. Ab 2024 sind davon auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten betroffen.
Aber auch kleinere mittelständische Unternehmen dürfen die Augen vor diesem Gesetz nicht verschließen - innerhalb einer Lieferkette sind sie mittelbar betroffene Unternehmen und dadurch gegenüber ihren Vertragspartnern gleichfalls in gewissem Maße zur Rechenschaft verpflichtet.
Was steckt hinter diesem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und welchen Pflichten müssen Unternehmen sukzessive nachkommen? Darüber spricht Eva Brendel, Redakteurin bei FINANCE und DerTreasurer, mit Christine Diener, Rechtsanwältin bei Ebner Stolz in Stuttgart.
Bearbeitungsstand: 30.03.2023
Die Gesprächsteilnehmenden