RSM Ebner Stolz Mittelstandstalk
39. Folge: Quo vadis Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Eigentlich hätte die Europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sog. Sustainability Reporting Directive oder auch CSRD schon längst in deutsches Recht umgesetzt werden müssen - doch das sog. CSRD-Umsetzungsgesetz ist auf der Zielgeraden aufgrund des Bruchs der Ampel-Koalition im November 2024 gescheitert und muss nun in der nächsten Legislaturperiode erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Offen ist derzeit, wie es mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung weitergeht.
Was auf die Unternehmen zukommt und mit welchen Unsicherheiten sie sich nun nach dem Scheitern des Gesetzgebungsverfahrens auseinandersetzen müssen, bespricht Esra Laubach, Redakteurin der FINANCE in dieser Folge des Mittelstandstalks von RSM Ebner Stolz mit Verena Balke und Anne Meldau, Expertinnen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung bei RSM Ebner Stolz.
Erläutert werden zunächst die Basics der CSRD-Berichterstattungspflicht, konkret welche Daten vorgehalten, wie diese dann offengelegt sowie geprüft werden müssen. Für große Unsicherheit sorgt nun, dass eigentlich für bestimmte Unternehmen bereits Berichtspflichten nach der CSRD-Richtlinie bestehen, die nationale gesetzliche Grundlage nun aber noch nicht verabschiedet wurde. Zahlreiche berichtspflichtige Unternehmen haben mit ihren Vorbereitungshandlungen bereits begonnen - fraglich ist nun, festhalten an den bisherigen Standards oder doch schon nach den ESRS berichten? Verena Balke und Anne Meldau geben, soweit möglich, Antworten.
Die Gesprächsteilnehmenden