Fünf Fragen
Fünf Fragen zur steuerlichen Förderung von E-Bikes
Ein Dienstrad ist nicht nur gut für Gesundheit und Umwelt, für viele Unternehmen ist es auch ein wirkungsvolles Instrument zur Mitarbeiterbindung. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Überlassung eines E-Bikes vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer immer beliebter wird. In vielen Fällen erfolgt dies im Rahmen des sog. Dienstrad-Leasings.
Wie dieses Modell funktioniert und wie der Gesetzgeber die Überlassung von E-Bikes steuerlich fördert, bespricht Svenja Lindtner, Steuerberaterin bei Ebner Stolz in einer aktuellen Folge unserer Video-Reihe FÜNF Fragen mit Richard Frahm, Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz in Hamburg. Viel Spaß beim Zuschauen.
Darüber hinaus haben wir für Sie in einer Kurzinformation zusammengestellt, was konkret für die Besteuerung von E-Bikes gilt.
Bearbeitungsstand: 01.06.2023