Fünf Fragen
Maßnahmenpaket der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen
Auch in Deutschland sind viele Unternehmen von den Folgen des Krieges in der Ukraine betroffen. Zu deren Unterstützung hat die Bundesregierung am 08.04.2022 ein Hilfspaket geschnürt, das Zuschüsse und Kredite vorsieht. Mit diesen Hilfsmaßnahmen sollen die Unternehmen liquide bleiben.
KfW-Kreditprogramm
Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 richtet sich an mittelständische und große Unternehmen, Einzelunternehmen und Freiberuflern, die von den Folgen des Krieges in der Ukraine betroffen sind.
Seit dem 09.05.2022 können dies Unternehmen ohne Umsatzgrößenbegrenzung entsprechende Investitions- und Betriebsmittelkredite beantragen.
Der maximale Darlehensbetrag pro Unternehmensgruppe ist grundsätzlich auf 100 Mio. Euro begrenzt und darf maximal
- 15 % des durchschnittlichen jährlichen Gesamtgruppenumsatzes gemäß den letzten drei vorliegenden Jahresabschlüssen
oder
- 50 % der Energiekosten in den zwölf Monaten vor dem Monat der Antragstellung
betragen.
Bei einem Kreditvolumen von mehr als 25 Mio. Euro ist der Kreditbetrag zusätzlich auf maximal 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe begrenzt. Dabei ist die höhere der beiden vorgenannten Grenzen maßgeblich.
Zugangsvoraussetzung ist eine nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultiert, beispielsweise durch
- Umsatzrückgang aufgrund eines weggebrochenen Absatzmarktes (Ukraine, Belarus, Russland). Davon wird ausgegangen, wenn der Anteil des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe der letzten drei Jahre in den Märkten Ukraine, Belarus, Russland mindestens 10 % des durchschnittlichen Gesamtumsatzes der Unternehmensgruppe in den letzten drei Jahren betrug.
- nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland.
- nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe oder Vorprodukte, die unmittelbar oder mittelbar aus den Ländern Ukraine, Belarus oder Russland stammen.
- Schließung von Produktionsstätten in der Ukraine, Belarus oder Russland.
- besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten. Davon wird ausgegangen, wenn der Energiekostenanteil mindestens 3 % des Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe im Jahr 2021 betrug.
Hinweis: Unternehmen, die zum 31.12.2021 gemäß den Kriterien der Europäischen Kommission ein Unternehmen in Schwierigkeiten waren, sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Als verbundene Unternehmen gelten
- Unternehmen, an denen der Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt ist,
- Unternehmen, die am Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt sind sowie
- alle Unternehmen, die in einem formellen Konzernverhältnis stehen.
Förderfähige Maßnahmen sind
- Investitionen inklusive Übernahmen und tätige Beteiligungen in Deutschland.
- Investitionen inklusive Übernahmen und tätige Beteiligungen im Ausland von Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland aufgrund einer nicht temporären Verlagerung von Produktionsstätten aus Belarus, Russland, Ukraine in ein anderes Land. Investitionen in Belarus und Russland sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Betriebsmittel, die in Deutschland verwendet werden.
Weitere Programmvorteile:
- Es wird ein vergünstigter Zinssatz vereinbart, der einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit unterliegt. Der maßgebliche Zinssatz kann teilweise vom Kreditrating des beantragenden Unternehmens abhängig sein.
- Für die durchleitenden Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) besteht eine Haftungsfreistellung von 80 % bei mittelständischen Unternehmen (Gruppenumsatz überschreitet nicht 500 Millionen Euro p.a.) und 70 % bei großen Unternehmen (Gruppenumsatz mehr als 500 Millionen Euro p.a.).
- Die Laufzeit der Kredite beträgt mindestens zwei Jahre und maximal sechs Jahre. Dabei kann eine tilgungsfreie Zeit von bis zu zwei Jahren vereinbart werden.
Hinweis: Antragstellung und Kreditabschluss erfolgen bei der Hausbank des Unternehmens oder in Zusammenarbeit mit einem Finanzierungspartner. Der Abschluss eines Kreditvertrags im Rahmen des KfW-Sonderprogramms UBR 2022 ist bis spätestens 31.12.2022 möglich.
Bürgschaftsprogramme
Um Unternehmen, die nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffen sind, beim Erhalt von Betriebsmittel- und Investitionskrediten zu unterstützen, sollen die Programme bei den Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm des Bundes bis Ende 2022 erweitert werden. Anträge können bereits seit dem 29.04.2022 gestellt werden. Allerdings wird über einen Antrag erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung entschieden, zu der sich die Bundesregierung in Abstimmung mit der EU-Kommission befindet.
Kostenzuschuss für durch Preissteigerungen bei Strom und Erdgas besonders betroffenen Unternehmen
Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom stark belastet sind, wird unter folgenden Voraussetzungen im Zeitraum zwischen Februar und September 2022 ein Kostenzuschuss gewährt:
- Das Unternehmen gehört einer energie- und handelsintensiven Branche (etwa der Herstellung und Veredelung von Bekleidung, Teppichen und sonstigen Textilien, Gummiwaren, Metallwaren und Glas) an, oder ist von der EU als besonders betroffener Sektor definiert worden (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik).
- Die Kosten für Strom und Gas steigen im Förderzeitraum auf das Doppelte des Durchschnittspreises im Jahr 2021
Der maßgebliche Schaden berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Preis für Strom und Gas innerhalb des Förderzeitraumes und dem doppelten Durchschnittspreis im Geschäftsjahr 2021. Eine Förderung wird demnach nur für den Teil des Preisanstiegs gewährt, welcher das Niveau im Jahr 2021 um mehr als das Doppelte übersteigt.
Die letztendliche Förderung deckt lediglich einen Teil des maßgeblichen Schadens ab. Es wird drei Förderstufen geben:
- 30 % der Preisdifferenz und bis zu 2 Mio. Euro erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche gemäß der EU-Definition angehören und mindestens 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen.
- Bis zu 50 % der Preisdifferenz und bis zu 25 Mio. Euro erhalten Unternehmen, welche die o. g. Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.
- Bis zu 70 % der Preisdifferenz und bis zu 50 Mio. Euro erhalten Unternehmen aus den gemäß der EU-Kommission besonders betroffenen Sektoren, soweit sie zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.Die prozentuale Förderung wird im Juli einmalig um 10 Prozentpunkte abgeschmolzen.
Eigen- und Hybridkapitalhilfen
Als Option zur Stabilisierung von besonders relevanten Unternehmen prüft die Bundesregierung außerdem den gezielten Einsatz von Eigen- und Hybridkapitalhilfen.
Hinweis: Diese Maßnahme dürfte allerdings nur in absoluten Einzelfällen und bei gesamtwirtschaftlich bedeutsamen Unternehmen eine Rolle spielen.
Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen im Terminhandel mit Energie gefährdete Unternehmen
Für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) im Terminhandel mit Energie gefährdete Unternehmen erarbeitet die Bundesregierung standardisierte Kriterien, um diesen kurzfristig mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien der KfW zu gewähren. Für diese Maßnahme ist ein Kreditvolumen von insgesamt bis zu 100 Mrd. Euro vorgesehen.
Bearbeitungsstand: 05.12.2022