Fit für den Jahreswechsel 2024/2025 - steuerliche Handlungsmöglichkeiten

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) und dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) hat der Gesetzgeber auch diesen Herbst zwei umfassende Regelungspakete geschnürt, deren Inhalte überwiegend ab 01.01.2025 anzuwenden sein sollen. Der Bundestag beschloss bereits am 18.10.2024 das JStG 2024. Bleibt noch abzuwarten, ob der Bundesrat – laut vorläufigem Zeitplan am 22.11.2024 – seine Zustimmung erteilen wird. Über das SteFeG muss der Bundestag noch abschließend beraten. Hier könnten in Anbetracht der umfassenden Stellungnahme des Bundesrats noch einige Änderungen an dem bislang bekannten Gesetzentwurf vorgenommen werden.

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