Pflichten im Zusammenhang mit der Lieferkette - Handlungsleitfaden für den Mittelstand

Aufgrund des seit 01.01.2023 geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (kurz LkSG) haben betroffene Unternehmen neue und weitreichende Pflichten zu erfüllen. Eine zentrale Anforderung ist die Durchführung einer Risikoanalyse und die Implementierung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagementsystems mit dem Ziel, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang ihrer Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern, zu beenden oder zumindest ihr Ausmaß zu minimieren. Darüber hinaus verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz die Unternehmen faktisch zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems für die geschützte Meldung von Risiken und Rechtsverletzungen.

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