Nachbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung

Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2024 nachgebessert, die die steuerliche Belastung von Personenunternehmen, insb. auch des standorttreuen Mittelstands, mindern und deren Eigenkapitalbildung verbessern sollen.

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