Kein Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage bei Wohnraumvermietung

Umfasst die Wohnraumüberlassung zum vertragsgemäßen Gebrauch auch die Versorgung mit Wärme und Warmwasser, sind die Kosten für den Erwerb und die Installation einer Heizungsanlage grundsätzlich Kostenelemente der umsatzsteuerfreien Vermietung, so dass ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist.

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