Bilanzierung latenter Steuern bei mehrstufigen Beteiligungsstrukturen
Die Bilanzierung latenter Steuern hängt maßgeblich von der Rechtsform der Unternehmen ab. Besonders deutlich wird das bei der Abbildung von Steuerlatenzen bei (mittelbaren) Beteiligungsverhältnissen.
Die Bilanzierung latenter Steuern auf Beteiligungsverhältnisse erfordert häufig komplexe steuerliche Betrachtungen. Florian Horsch, Steuerberater und Director bei RSM Ebner Stolz in Köln, zeigt in seinem Aufsatz „Latente Steuern bei (mittelbaren) Beteiligungsverhältnissen“, erschienen in der Zeitschrift Der Betrieb Heft 10/2025, S. 543, auf, welche rechtsformspezifischen Besonderheiten bei der bilanziellen Abbildung von Steuerlatenzen im Zusammenhang mit Beteiligungsverhältnissen grundsätzlich zu beachten sind.
Anschließend beleuchtet er die Herausforderungen bei der Bilanzierung latenter Steuern in mehrstufigen Beteiligungsstrukturen. Anhand von Beispielen illustriert er dabei insbesondere die steuerlichen Folgen bei Zwischenschaltung einer Personengesellschaft oder dem Bestehen einer ertragsteuerlichen Organschaft. Dabei wird deutlich, dass die unmittelbaren Differenzen aus der Bilanzierung in der Handels- und Steuerbilanz ggf. um die Effekte aus den nachgelagerten Beteiligungsstrukturen anzupassen sind.
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