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Meldestelle im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Uns ist bewusst, dass wir in unserem täglichen Wirken einer Vielzahl rechtlicher Vorschriften und gesetzlicher Rahmenbedingungen unterliegen. Daher berücksichtigen wir nicht nur die Einhaltung von Recht und Gesetz, sondern richten unser glaubwürdiges Handeln und Entscheiden an den Grundsätzen von Integrität, moralischen Werten und individuellem Verantwortungsbewusstsein aus. Insbesondere haben wir uns auch zur Wahrung der Menschenrechte sowie zum Schutz der Umwelt verpflichtet und nehmen insbesondere die Sorgfaltspflichten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sehr ernst.

Transparenz über die verzweigten und dynamischen Lieferketten herzustellen und Warenflüsse rückverfolgbar zu machen, sind dafür eine wichtige Voraussetzung. Aus diesem Grund bauen wir die enge Zusammenarbeit mit den Partnern innerhalb unseres Lieferantennetzwerks kontinuierlich aus.

Unsere Mitarbeitenden, Lieferanten und Geschäftspartner sowie sonstige potenziell betroffene Personen können - gern auch anonym - über unser digitales LkSG-Beschwerdesystem unter folgenden Link https://rsmebnerstolz-lieferkette.hinweisgeber-systeme.de auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen in unserem Geschäftsbereich und unserer Lieferkette hinweisen. Die Informationen und der Zugang zu unserem Meldesystem werden barrierefrei zur Verfügung gestellt.

RSM Ebner Stolz geht allen eingereichten Beschwerden nach, um ggfs. auftretende Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen.

Jegliche Repressalien gegen eine hinweisgebende Person aufgrund einer Meldung nach bestem Wissen und Gewissen („good faith“) sind selbstverständlich nicht mit unseren Werten vereinbar und unzulässig. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben.

Weitere Hinweise