
Dezentrale Energieversorgung in der Falle - Die Kundenanlage vor dem Aus?
Die Entscheidung des EuGH vom 28.11.2024 wirkte wie ein Paukenschlag für dezentral organisierte Energieversorgungen über sog. Kundenanlagen. Nach (noch) geltender Regelung in § 3 Nr. 24a EnWG gilt eine solche Kundenanlage, die Letztverbrauchern in einem räumlich zusammengehörigen Gebiet unentgeltlich zur Sicherstellung der Energieversorgung zur Verfügung steht, nicht als Energieversorgungsnetz.
-
Online 04.06.2025
-
10:00 - 11:00 Uhr
-
Anmeldeschluss: 04.06.2025
-
Kontakt
- In Kalender eintragen
Damit sind deren Betreiber nicht gezwungen, die für Netzbetreiber geltenden Regularien zu berücksichtigen. Die Regelung betrifft nahezu alle Immobilien vom Einfamilienhaus über Wohnquartiere, Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufcenter bis hin zu Gewerbe- und Industrieparks.
Da der EuGH die Regelung zu Kundenanlagen als europarechtswidrig beurteilt, ist letztlich der nationale Gesetzgeber gefordert, hier eine Anpassung vorzunehmen. Bis dahin dürfte noch mit Verlautbarungen der Regulierungsbehörden zu rechnen sein. Für Betreiber dezentraler Energieversorgungsanlagen stellen sich damit eine Vielzahl an Fragen, die von deren rechtlicher Einordnung bis hin zu ggf. künftig zu erfüllenden Vorgaben und steuerlichen Auswirkungen reichen.
Erfahren Sie in unserem Webinar, wie sich die aktuelle Lage darstellt, mit welchen gesetzgeberischen Reaktionen zu rechnen ist und wie Sie auf diese Entwicklung reagieren können.
Inhalte
- Neubewertung dezentraler Versorgungskonzepte nach dem Urteil des EuGH vom 28.11.2024 in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht
- Mögliche Reaktionen des Gesetzgebers und der Regulierungsbehörden
- Erste Reaktionen von Netzbetreibern auf die geänderte Rechtslage
- Auswirkungen auf bestehende Anlagen
- Hinweise für die Gestaltung künftiger Projekte in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht
- Beantwortung Ihrer Fragen
Referenten
Die Webinare werden mit GoToWebinar durchgeführt. Die Teilnehmer benötigen einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie alternativ auch über die telefonische Einwahl in die Konferenz.
Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.
Zu den WEBINAR FAQs