Analyse der Einlagelösung bei ertragsteuerlicher Organschaft
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.06.2021 wurde die Bildung von Ausgleichsposten für Mehr- und Minderabführungen durch das organschaftliche Einlagemodell ersetzt. Harald Schwetlik und Dr. Holger Mach analysieren diese Neuregelung unter Einbeziehung der durch das Jahressteuergesetz 2022 erfolgten punktuellen Modifizierungen.
In ihrem Aufsatz „Neuregelung von Abführungsdivergenzen durch das Einlagemodell (§ 14 Abs. 4 KStG i. d. F. KStG 2022)" der in der Zeitschrift GmbH-StB 2023, Seite 79 bis 85 erschienen ist, stellen die Autoren zunächst die Grundzüge des sog. Einlagemodells und dessen Auswirkungen auf die Beratungspraxis dar. Dieses löst die bisherige Ausgleichspostenregelung ab, sodass organschaftliche Abführungsdivergenzen aufgrund eines vom handelsrechtlichen Ergebnis abweichenden steuerlichen Einkommens der Organgesellschaft ab dem Veranlagungszeitraum 2022 als Einlage bzw. Einlagerückgewähr behandelt werden.
Im zweiten Teil des Beitrags gehen Harald Schwetlik und Dr. Holger Mach auf ausgewählte praxisrelevante Sonderfragen ein. U. a. erläutern sie, wie ein Ertrag aus der Auflösung eines bisherigen passiven Ausgleichspostens vermieden werden kann. Zudem gehen sie auf die Besonderheiten bei Umwandlungen, bei denen eine Organgesellschaft aufnehmender Rechtsträger ist, und bei mittelbaren Organschaften ein.