Nutzung von CTA-Modellen im erbschaftsteuerlichen Kontext
Abweichend zur Steuerbilanz folgt das Erbschaftsteuergesetz dem handelsrechtlichen Gebot zur Saldierung im Bereich der Pensionsverpflichtungen. Dr. Markus Ertel und Dr. Christian Steffens erläutern, welche Konsequenzen sich daraus bei Auseinanderfallen von Planvermögen und Altersversorgungsverpflichtungen ergeben und inwieweit CTA-Konzernmodelle zur erbschaftsteuerlichen Optimierung genutzt werden können.
In ihrem Aufsatz „CTA-Konzernmodelle als Instrumente der erbschaftsteuerlichen Optimierung?" der in der Zeitschrift NWB 45/2023, Seite 3081 erschienen ist, beleuchten Dr. Markus Ertel und Dr. Christian Steffens zunächst die Problematik, die sich für erbschaftsteuerliche Zwecke ergibt, wenn sich Planvermögen und Altersversorgungsverpflichtungen nicht in demselben Konzernunternehmen gegenüberstehen. Anschließend erläutern sie, ob die zivilrechtliche Übertragung des Planvermögens auf einen Treuhänder (sog. CTA-Modell) zu einer einzelgesellschaftsübergreifenden Verrechnung führen und damit eine Saldierung im erbschaftsteuerlichen Kontext erreicht werden kann.