Handlungsbedarf infolge der aktuellen Rechtsprechung zu § 15a EStG
Für die Verlustverrechnung bei beschränkt haftenden Gesellschaftern einer Personengesellschaft gelten besondere steuerliche Vorschriften. Vor dem Hintergrund der aktuellen BFH-Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Erhöhung des Verlustausgleichsvolumens für einzelne Kommanditisten durch Einlagen ergibt sich in vielen Fällen Handlungsbedarf.
Angesichts der herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der letzten Jahre sind Personengesellschaften in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft und ihre beschränkt haftenden Gesellschafter zunehmend vom Regelungsbereich der Verlustnutzungsbeschränkung des § 15a EStG betroffen. In nahezu allen Fällen wird das neue BFH-Urteil vom 10.11.2022 (Az. IV R 8/19) zu beachten sein. Darin werden die Anforderungen an zeitkongruente Einlagen, welche eine entsprechend phasengleich erhöhte Verlustberücksichtigung beim Kommanditisten grds. ermöglichen, konkretisiert.
In seinem Aufsatz „Handlungsbedarf und weitere praktische Hinweise in Zusammenhang mit § 15a EStG“, der in Der Betrieb Heft Nr. 16/2023, S. 919 ff. erschienen ist, geht Fabian Wagenblast ausführlich auf das oben genannte Urteil ein und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten für die Verlustverrechnung unter Beteiligung beschränkt haftender Gesellschafter auf.