Keine erweiterte gewerbesteuerliche Grundbesitzkürzung im Konzernverbund
Die erweiterte Grundbesitzkürzung ermöglicht Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, grundsätzlich eine vollständige Freistellung von der Gewerbesteuer. Der Steuervorteil fällt jedoch laut einem aktuellen BFH-Urteil vom 11.06.2024 (Az. III R 41/22) weg, wenn Immobilien innerhalb des Konzerns weitervermietet werden.
Die genauen Hintergründe des Urteilsfalls und was daraus für die Praxis folgt, erläutert Steuerberater Oliver Abram von RSM Ebner Stolz in seiner Urteilsbesprechung „Im Konzernverbund fällt der Steuervorteil weg“, der in der Immobilien Zeitung Nr. 51/2024 vom 19.12.2024, S. 14 erschienen ist und nachfolgend aufgerufen werden kann.
Ansprechpartner