Wärmeplanung unter Beteiligung Dritter

20.03.2024 | < 2 Minuten Lesezeit

Mit dem Wärmeplanungsgesetz werden Länder und Kommunen verpflichtet, die zukünftige Wärmeversorgung zu regeln und deren Umsetzung durch Investitionsanreize zu befördern. Für das Gelingen spielt die Beteiligung Dritter eine beachtliche Rolle.

Durch die Beteiligung Dritter soll nach dem Willen des Gesetzgebers sichergestellt werden, dass die unterschiedlichen Interessen der Öffentlichkeit, der Betreiber von Energieversorgungs- und Wärmenetzen, etwaiger künftiger Betreiber dieser Netze sowie der Gemeinden berücksichtigt werden und die Wärmeplanung letztlich umsetzbar ist.

Welche weiteren Dritten neben diesen noch bei einer Wärmeplanung berücksichtigt werden können und wie die Beteiligung Dritter bei einer Wärmeplanung erfolgt, erörtern die Rechtsanwälte Christoph Germer und Thorbjörn Käppeler von RSM Ebner Stolz in Hamburg in ihrem Beitrag „Die Beteiligung Dritter bei der Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz“, der in der Zeitschrift Versorgungswirtschaft, Heft 3/2024, S. 61, erschienen ist.

Deutlich wird darin, wie entscheidend eine Einbeziehung Dritter und die Berücksichtigung deren Interessen für die Wärmeplanung der Gemeinden ist, die diese je nach Größe bis 2026 bzw. bis 2028 zu erstellen haben und die wesentlich für das Gelingen der Energiewende sein dürfte.

Autoren: Christoph Germer, Thorbjörn Käppeler