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Überblick Marktkommunikation 2020 (MaKo 2020)

Be­reits am 2.9.2016 trat das Ge­setz zur Di­gi­ta­li­sie­rung der En­er­gie­wende in Kraft. Kern­be­stand­teil ist das Mess­stel­len­be­triebs­ge­setz (MsbG), das den flächen­de­cken­den Rol­lout von in­tel­li­gen­ten Mess­sys­te­men (iM­Sys) vor­sieht.

Nach der Grund­kon­zep­tion ist an­ge­strebt, dass künf­tig alle beim Kun­den mit Hilfe von iM­Sys er­ho­be­nen Mess­werte aus­schließlich dort de­zen­tral ge­spei­chert, auf­be­rei­tet und im An­schluss an alle be­rech­tig­ten Markt­ak­teure ver­teilt wer­den. Die Vor­stel­lung des Ge­setz­ge­bers sah ur­sprüng­lich vor, mit dem Smart-Me­ter-Rol­lout zum 1.1.2017 zu be­gin­nen, so­fern die Vor­aus­set­zun­gen dafür ge­schaf­fen sind. Dies be­traf ins­be­son­dere die Verfügbar­keit von zer­ti­fi­zier­ten iM­Sys der 2. Ge­ne­ra­tion (G2-Geräte).

Durch das MsbG ändert sich die Pro­zess­land­schaft in der En­er­gie­wirt­schaft, ins­be­son­dere in der Sparte Strom, grund­le­gend. Der Netz­be­trei­ber wird - bei End­ver­brau­chern, die an ein iM­Sys an­ge­bun­den sind - künf­tig nicht mehr als „Da­ten­dreh­scheibe“ fun­gie­ren. Statt­des­sen wird eine „sternförmige“ Kom­mu­ni­ka­tion ein­geführt, bei der Mess­werte di­rekt vom iM­Sys an die be­rech­tig­ten Markt­teil­neh­mer ver­sen­det wer­den. Dies soll si­cher­stel­len, dass je­der Markt­teil­neh­mer die In­for­ma­tio­nen erhält, die er tatsäch­lich benötigt.

Die zukünf­tig ge­plante sternförmige Mess­wert­ver­ar­bei­tung setzt vor­aus, dass die ein­ge­setz­ten iM­Sys tech­ni­sch in der Lage sind, Mess­werte de­zen­tral auf­zu­be­rei­ten und zu ver­tei­len. Die so ge­nann­ten iM­Sys der 1. Ge­ne­ra­tion (G1-Geräte) be­herr­schen das nicht.

Die Bun­des­netz­agen­tur (BNetzA) hat hier­auf mit Be­schlüssen vom 20.12.2016 rea­giert (Az. BK6-16-200 für die Sparte Strom bzw. Az. BK7-16-142 für die Sparte Gas) und ein sog. In­te­rims­mo­dell für die Markt­kom­mu­ni­ka­tion fest­ge­legt. Da­nach darf die Mess­wert­er­he­bung und - ver­tei­lung zunächst wei­ter­hin über die Markt­rolle Netz­be­trei­ber er­fol­gen. Die BNetzA machte von der in § 60 Abs. 2 Satz 2 MsbG ein­geräum­ten Möglich­keit Ge­brauch, bei Strom für eine Überg­angs­zeit bis zum 31.12.2019 und bei Gas dau­er­haft eine Aus­nahme von der Mess­wert­ver­tei­lung aus iM­Sys vor­zu­se­hen und an­dere Markt­teil­neh­mer als den Mess­stel­len­be­trei­ber (MSB) mit der Wahr­neh­mung die­ser Auf­gabe zu be­trauen.

Für einen Zeit­raum 1.10.2017 bis 30.11.2019 wurde ein In­te­rims­mo­dell ein­geführt, das ab dem 1.1.2020 durch das Ziel­mo­dell hätte ab­gelöst wer­den sol­len. Da­durch soll­ten die iM­Sys in die IT-Land­schaft ein­ge­bun­den wer­den, ohne die be­ste­hen­den Markt­pro­zesse zu stark an­pas­sen zu müssen. Zwi­schen­zeit­lich hat sich her­aus­ge­stellt, dass die für das Ziel­mo­dell er­for­der­li­chen G2-Geräte zum 1.1.2020 noch nicht am Markt verfügbar sein wer­den und der Zeit­plan zur MsbG-Um­set­zung nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann. Die BNetzA hat mit Fest­le­gung BK6-18-032 vom 20.12.2018 (MaKo 2020) auf die­sen Um­stand rea­giert. Darin ist die rechts­kon­forme Aus­ge­stal­tung der Markt­kom­mu­ni­ka­tion nach Ab­lauf der o.g. Frist des § 60 Abs. 2 Satz 2 MsbG ge­re­gelt. Im Kern geht es um fol­gen­des:

  • Die Auf­gabe der Mess­wert­er­he­bung, -auf­be­rei­tung und -ver­tei­lung ist künf­tig durch den MSB um­fas­send wahr­zu­neh­men. Dies gilt um­fas­send für jeg­li­che Mess­tech­nik im Strom­markt.
  • Mess­werte wer­den durch den MSB wie ge­setz­lich an­ge­ord­net sternförmig ver­teilt. Gem. § 60 Abs. 2 MsbG soll bei Mes­stel­len mit iM­Sys die Auf­be­rei­tung der Mess­werte (u.a. Be­rech­nung der Werte ei­ner Markt­lo­ka­tion (MaLo) aus meh­re­ren Mess­lo­ka­tio­nen (Me­Los) und Berück­sich­ti­gung von Trafo-/Lei­tungs­ver­lus­ten), ins­be­son­dere die Plau­si­bi­li­sie­rung und die Er­satz­wert­bil­dung im Smart-Me­ter-Gate­way (SMGW) und die Da­tenüber­mitt­lung über das SMGW di­rekt an die be­rech­tig­ten Stel­len er­fol­gen. Da der­zeit die de­zen­trale Mess­wert­auf­be­rei­tung im SMGW noch nicht möglich ist (bei den G1-Geräten), er­folgt dies bis zur Verfügbar­keit von G2-Geräten aus­schließlich und un­abhängig vom Mess­sys­tem zunächst über das Ba­ckend des MSB.
  • Die Ag­gre­ga­tion von Ein­zel­wer­ten zu Bi­lanz­kreis­sum­men für die Bi­lanz­kreis­ab­rech­nung er­folgt für alle mit iM­Sys aus­ge­stat­te­ten Kun­den künf­tig beim Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber (ÜNB).

Hinweis

Ausführ­li­che In­for­ma­tio­nen hierzu fin­den Sie in ei­ner in Kürze er­schei­nen­den Pu­bli­ka­tion zum Thema Markt­kom­mu­ni­ka­tion 2020, die Sie gerne un­ter No­vu­sEn­er­gie@eb­ner­stolz.de bei uns an­for­dern können.

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