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Überbrückungshilfe: Fortsetzung der Zuschüsse

Das Bun­des­fi­nanz- und das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium ha­ben sich am 02.12.2021 auf eine Verlänge­rung der Überbrückungs­hilfe bis 31.03.2022 ge­ei­nigt.

Die sog. Überbrückungs­hilfe IV sieht ebenso wie die bis 31.12.2021 vor­ge­se­hene Überbrückungs­hilfe III Plus eine Er­stat­tung der Fix­kos­ten und un­ter leicht an­ge­pass­ten Re­ge­lun­gen für Un­ter­neh­men, die be­son­ders schwer von den Schließun­gen im Rah­men der Corona-Pan­de­mie be­trof­fen sind, einen Ei­gen­ka­pi­tal­zu­schuss vor. Die Förder­be­din­gun­gen sind weit­ge­hend de­ckungs­gleich (zu den Förder­be­din­gun­gen der Überbrückungs­hilfe III Plus siehe hier). De­tails hierzu sind auf der BMF-Seite zu fin­den.

Hin­weis: Wur­den bzw. wer­den Überbrückungs­hil­fen oder die­sen vor­ge­hende No­vem­ber- oder De­zem­ber­hil­fen be­an­tragt und gewährt, ist hierüber durch den prüfen­den Drit­ten eine End­ab­rech­nung spätes­tens zu dem je­weils für das ein­zelne Pro­gramm vor­ge­se­he­nen Zeit­punkt über das An­trags­por­tal zu über­mit­teln. Darin ist u. a. zu erklären, dass die tatsäch­li­chen Ei­gentümer­verhält­nis­sen des An­trag­stel­len­den durch Ein­tra­gung ih­rer wirt­schaft­lich Be­rech­tig­ten in das Trans­pa­renz­re­gis­ter of­fen­ge­legt sind, so­fern eine Ein­tra­gungs­pflicht im Trans­pa­renz­re­gis­ter be­steht (vgl. FAQ Überbrückungs­hilfe III Plus Rz. 3.19). Da­bei greift bei ei­ner Viel­zahl von trans­pa­renz­re­gis­ter­pflich­ti­gen Un­ter­neh­men die bis­he­rige Mit­tei­lungs­fik­tion, weil sich die ein­tra­gungs­pflich­ti­gen An­ga­ben aus an­de­ren Re­gis­tern, insb. Han­dels­re­gis­ter oder Part­ner­schafts­re­gis­ter, er­ge­ben. Diese Mit­tei­lungs­fik­tion entfällt je­doch nach Ab­lauf von Überg­angs­fris­ten. So ha­ben z. B. Ak­ti­en­ge­sell­schaf­ten bis 31.03.2022, GmbHs bis 30.06.2022 und ein­ge­tra­gene Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten bis 31.12.2022 die vollständi­gen An­ga­ben zu den wirt­schaft­lich Be­rech­tig­ten di­rekt beim Trans­pa­renz­re­gis­ter ein­tra­gen zu las­sen.

Wer­den nach Ab­lauf der Überg­angs­fris­ten End­ab­rech­nun­gen über­mit­telt, sollte drin­gend zu­vor geprüft wer­den, ob die An­ga­ben zu den wirt­schaft­lich Be­rech­tig­ten über das Trans­pa­renz­re­gis­ter of­fen ge­legt wur­den.

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