Das Wirtschaftsleben in Deutschland befindet sich weiterhin im Lockdown. Die von deutlichen Umsatzeinbußen betroffenen Unternehmen sollen durch die Überbrückungshilfe unterstützt werden, die zwischenzeitlich in der 3. Stufe für Fördermonate bis Juni 2021 vorgesehen ist.
Da im Vergleich zu der vorgehenden Überbrückungshilfe I und II die Antragsvoraussetzungen deutlich modifiziert wurden, u. a. sind nun Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. Euro antragsberechtigt und es wird nun nur noch ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 % vorausgesetzt, dürfte die Überbrückungshilfe III für eine deutlich größere Zahl an Unternehmen relevant sein.
Informieren Sie sich kurz und prägnant über die wesentlichen Fakten zur Überbrückungshilfe III und was bei deren Beantragung, die in Kürze freigeschaltet werden dürfte und ebenso durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt über die digitale Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden kann, zu beachten ist.
INHALTE:
- Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe III
- Erforderliche Informationen und Unterlagen
- Ermittlung des Zuschusses unter Berücksichtigung beihilferechtlicher Aspekte
- Technik der Antragstellung
Das Webinar wird mit GoToWebinar durchgeführt. Als Teilnehmer benötigen Sie einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie über die telefonische Einwahl oder über Lautsprecher. Nach der Anmeldebestätigung werden Ihnen die Zugangsdaten zu dem Webinar automatisch zugesandt.
Das Webinar ist kostenfrei.