Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr verschiebt sich die Übermittlungsfrist auf ein Jahr nach Ende dieses Wirtschaftsjahrs.
Im Fall einer inländischen (deutschen) Konzernobergesellschaft ist der Report elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Entsprechendes gilt für eine inländische Konzerngesellschaft, die anstelle der ausländischen Konzernobergesellschaft der Reportingpflicht genügt.
Wie international abgestimmt, ist der CbCR zwingend im XML-Format zur Verfügung zu stellen. Folglich haben die reportingpflichtigen Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass sie die technischen Anforderungen erfüllen, um dieses Datenformat erstellen zu können.
Hinweis
Es ist somit ein IT-Tool notwendig, durch das die für den Report gesammelten und strukturierten Daten in das geforderte XML-Format umgewandelt werden können. Ebner Stolz bietet dazu ein Tool des Software-Unternehmens Universal Units an, dessen Verrechnungspreis-Dokumentationssoftware bereits bei zahlreichen Mandanten erfolgreich im Einsatz ist. Das IT-Tool zur Umwandlung der CbCR-Daten in ein XML-Format kann dabei sowohl gesondert als auch in Verbindung mit der Verrechnungspreis-Dokumentationssoftware lizensiert werden. Bei Fragen hierzu stehen Ihnen Ihre Ebner Stolz Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Die in das XML-Format umgewandelten CbCR-Daten sind derzeit noch bis voraussichtlich Ende 2018 an das BZSt mit einer De-Mail an die Mailadresse CbCR@bzst.de-mail.de zu übermitteln. Das Senden einer einfachen E-Mail mit Anhang wird nicht akzeptiert. Erst ab voraussichtlich 2019 können die Daten über eine noch einzurichtende Datenschnittstelle an das BZSt übermittelt werden.
Hinweis
Reportingpflichtige Unternehmen sollten deshalb bei einem Anbieter von De-Mails registrieren und ein entsprechendes Konto einrichten lassen. Da dies dem Vernehmen nach mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, besteht hier bei einer Übermittlungspflicht bis Ende 2017 dringender Handlungsbedarf.