Der bisherige 3-Stufen-Plan der britischen Regierung sah vor, dass durch den sog. Brexit entstandene neue Anforderungen bis zum 01.07.2021 vollständig umgesetzt werden.
Im Zuge der anhaltenden Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Problemen für die britische Wirtschaft hat die Regierung beschlossen den bisherigen Zeitplan der Grenzkontrollprozesse bei der Einfuhr anzupassen.
Die Voranmeldepflicht sowie die Abgabe von Gesundheitszeugnissen für Erzeugnisse tierischen Ursprungs, tierische Nebenprodukte und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs, welche Gesundheitsrisiken in Verbindung mit dem Herkunftsland beinhalten (bspw. Erdnüsse aus Bolivien), wird vom 01.04.2021 auf den 01.10.2021 verschoben.
Einfuhranmeldungen sind nach wie vor verpflichtend, die Ergänzung von ausstehenden Angaben können aber weiter wie bisher innerhalb von sechs Monaten über eine ergänzende Zollanmeldung nachgemeldet werden. Dieses System wird nicht zum 01.07.2021 aufgehoben, sondern ist noch bis zum 31.12.2021 gültig.
Ab dem 01.01.2022 werden für alle Waren vollständige Einfuhranmeldungen sowie Vorabanmeldungen verpflichtend sein.
Obwohl der Zeitraum für die Brexit-bedingten Vereinfachungen damit verlängert wird, ist jedem Unternehmen zu raten, wenn möglich bereits jetzt vollständige Einfuhranmeldungen abzugeben, oder zumindest alle erforderlichen Angaben intern zu vermerken, da diese in jedem Fall nach spätestens sechs Monaten nachgemeldet werden müssen.